Bremerhaven: Bauchweh bei der NPD

■ Wahlausschuss Bremen lässt Partei nicht zur Wahl zu

Die NPD darf bei der Wahl zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung am 26. September tatsächlich nicht antreten. Der Wahlausschuss Bremen wies gestern eine Beschwerde der rechten Partei gegen ihre Nichtzulassung zurück. Die Entscheidung über die Zulassung war der einzige Tagesordnungspunkt des Ausschusses und wurde einstimmig gefällt. Jetzt kann die NPD nur noch versuchen, nachträglich die Wahl anzufechten.

In der Sitzung blieb die NPD bei ihrer Darstellung, die sogenannte „Beteiligungsanzeige“ fristgerecht in einen Cuxhavener Briefkasten eingeworfen zu haben. Eine derzeit nicht in Parlamenten vertretene Partei muss damit ihre Satzung, ordnungsgemäße Vorstandswahlen, Parteiprogramm und Mitgliederstruktur offenlegen. Doch von zwei angeblich abgeschickten Briefen ging nur einer bei der Behörde ein. Die Frist für die Einreichung aller Unterlagen lief am 13. Juli ab, die NPD wurde nicht zugelassen.Dagegen hatte die NPD Beschwerde eingereicht.

„Die Ursache für den Nichteingang konnte im Ausschuss nicht geklärt werden“, sagte Landeswahlleiter Dieter Matthey zur taz. „Alles was offen bleibt, geht immer zu Lasten des Einreichenden.“ Die fehlenden Unterlagen seien ein „wesentliches Hindernis“, das die Zulassung verbiete. cd