Damit Deutschland sterben kann ...

betr.: Berichterstattung zum Prozess gegen Moré Keskin

Ein paar Anmerkungen zum Prozess gegen Moré Keskin.

1. Wird „die 30-jährige Frau“ „im Landgericht zur Märtyrerin geboren“ – oder wird sie von „ihren Anhängern zur Märtyrerin gemacht“???

2. Moré wird nicht von „ihren Unterstützern“ so genannt, sondern nennt sich selbst so! Moré bedeutet im Russischen: „Meer“, Keskin ist türkisch und steht für „Schärfe“.

3. Die meisten politischen Prozesse sind „Ressourcenverschwendung“ – aber eben nicht nur: zwei Richter (nicht fünf!) und zwei Beisitzer = Schöffen „beschäftigen“ sich eben nicht „mit Parolen“: Das Urteil steht schon lange fest (ich vermute, dass Moré zu 3,5 Monaten verurteilt wird – ein Strafmaß „am unteren Rand“: Höchstmaß sind 5 Jahre!! Für ein Delikt, das es beispielsweise in skandinavischen Ländern gar nicht gibt: Staatsbeleidigung, früher: Majestätsbeleidigung.

4. Der Spruch: „Deutschland muss sterben, damit wir leben können!“ steht leider nicht auf einem „Soldatendenkmal“!!! Es heißt dort vielmehr: „Wir mussten sterben, damit Deutschland leben kann“! Mit „wir“ waren so genannte „Blutzeugen“, Nazis, die in Straßenkämpfen vor der Machtübergabe an Hitler durch die deutsche Bourgeoisie von Kommunisten getötet worden waren, gemeint.

Die Nazis wiederum haben den Spruch: „Deutschland muss leben, auch wenn wir sterben müssen!“ bemüht! Der war in einer „Ehrenhalle von Langemarck“ eingemeißelt. 1914 wurden sehr junge und sehr schlecht ausgebildete deutsche Soldaten zu Tausenden in wenigen Tagen verheizt! Sie sollen unter Absingen des „Liedes der Deutschen“ gegen die britischen Stellungen bei Langemarck in Flandern gekämpft haben. [...]

Wir wollen leben – damit Deutschland sterben kann! Ulf Mann

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