Der Mörder und sein Nazi-Anwalt

■ Mammutprozess gegen mutmaßliche Killer eröffnet. Verhandlung bis 2001 angesetzt

Gewehre im Anschlag patroullieren Sicherheitsbeamte auf dem Flur. Im Saal beherrscht das Klirren von Handschellen und Schlüsselbünden die Geräuschkulisse, als die drei Angeklagten aus der U-Haft hereingeführt werden – jeder von drei BeamtInnen begleitet. In dem grössten am Landgericht verfügbaren Raum nehmen zwei Sitzreihen allein die NebenklägerInnen ein, Opfer der Verbrechen und deren Angehörige.

Peter Z. hat sich gemütlich auf seinen Stuhl geflezt, die Beine weit von sich gestreckt. Wie die Zähne eines Walross hängen zwei Bartspitzen aus seinem Gesicht. Die obere Kopfhälfte ist von einem Baseballcap bedeckt. Er scherzt mit seinem Verteidiger – dem Blankeneser Jürgen Rieger, der sonst nur Neo-Nazis vertritt.

Das Gefängnis ist das Zuhause von Peter Z. 18 Jahre hat der 40jährige bereits hinter Mauern gesessen, nun droht ihm lebenslange Haft. Zwei Morde wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, dazu einen versuchten Mord und schweren Raub. Das Gericht selbst spricht von einem „Mammutprozess“. Bis weit ins Jahr 2001 hinein sind die Verhandlungstage terminiert. 160 ZeugInnen aus dem In- und Ausland sollen vernommen werden.

Von Juni 1998 bis Januar war Z. kurz in Freiheit. Knapp zwei Monate nach seiner Entlassung habe er den ersten Mord verübt, ist die Anklage überzeugt: Zusammen mit dem Mitangeklagten Dogan L. habe er einen Autohändler auf einem Schrottplatz in Moorburg mit einem Kopfschuss hingerichtet. Z. habe den Auftrag von Mehmet Y, bekommen, der ebenfalls mit auf der Anklagebank sitzt. Der wollte den Autohändler kaltstellen, damit dieser nicht gegen ihn in einem Prozess aussagen kann. Das Kopfgeld für den Mord: 50.000 Mark.

Im Dezember habe Z. die MitarbeiterInnen einer Werbeagentur ausgeraubt. Mitte Januar dann soll Z. zudem in eine Wohnung am Mundsburger Damm eingedrungen sein. Den dort lebenden Rentner habe er getötet, dessen Lebensgefährtin lebensgefährlich mit Messerstichen und Elektroschocks verletzt. Die Frau, als Nebenklägerin im Prozess, muss den Sall auf einen Gehwagen gestützt betreten.

Peter Z. will sich zu den Anklagepunkten „vorerst nicht“ äußern. Das Verfahren wird am Dienstag fortgesetzt. Elke Spanner