Ticketverkäufer verurteilt

■ Ehemaliger BVG-Mitarbeiter bekommt acht Monate auf Bewährung

Der ehemalige BVG-Fahrkartenverkäufer Ingo F., der gefälschte Umwelttickets verkauft haben soll, ist gestern zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Mit diesem Urteil entsprach die Richterin Dorothee Prüfer weitgehend der Forderung des Staatsanwaltes. Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass der Angeklagte sowohl der BVG als auch deren Kunden großen Schaden zugefügt habe. Die BVG, so die Richterin, habe neben materiellen Einbußen auch einen immensen Imageverlust erlitten. Die Kunden mussten sich den Vorwurf gefallen lassen, die Tickets selbst gefälscht zu haben. Denn sie wurden mit den unechten Fahrkarten von BVG-Kontrolleuren erwischt. Diese glaubten ihnen zunächst nicht, dass sie die Tickets am Schalter gekauft hatten. Erst als mehrere Fälle bekannt wurden, war man stutzig geworden.

Belastend wirkte sich gegen Ingo F. aus, dass er Kontakte zu zwei Männern hatte, die derzeit wegen Wertmarkenfälschung im Gefängnis sitzen. Ein gerichtliches Gutachten hatte bewiesen, dass die gefälschten Tickets der Zeugen alle aus derselben Produktion stammten, nämlich aus der des bereits verurteilten Druckers Hans-Joachim H.

Hinzu kam, dass die gefälschten Tickets bereits vor dem Verkauf mit einem Stempel versehen waren. Normalerweise werden Umweltkarten von den Verkäufern erst im Moment der Ausgabe gestempelt. Der Verteidiger Hans-Joachim Ehrig hatte eingewendet, dass es beim Verkaufspersonal durchaus üblich sei, zurückgegebene Tickets weiterzuverkaufen, um sich eine unbequeme Abrechnung zu ersparen. Das Gericht schloss diese Möglichkeit aber aus.

Belastend für F. war vor allem die Tatsache, dass die gefälschten Karten offensichtlich alle an demselben Schalter gekauft wurden. Alle Zeugen hatten eine Personenbeschreibung geliefert, die eindeutig auf F. zutraf. Sonja Popovic