Druckmittel ist weg

■ Landgericht trennt Verfahren gegen Anwalt Maeffert wegen Geldwäsche ab

Ohrfeige für die Hamburger Staatsanwaltschaft. Das Hamburger Landgericht hat entschieden, das Verfahren gegen den renommierten Hamburger Anwalt Uwe Maeffert wegen des Verdachts der Geldwäsche von dem Prozess gegen einen mutmaßlichen Drogendealer abzutrennen. „Die Abtrennung geht in die richtige Richtung“, sagte Maeffert, der gestern im Prozess gegen Monika Weimar in Frankfurt verteidigte, dem Hamburger Abendblatt.

Maeffert hatte von einem Kolumbianer das Mandat übernommen, eine in Köln einsitzende mutmaßliche Drogenkurierin aus der U-Haft zu holen. Dafür erhielt er als Vorabhonorar für Spesen 5000 Mark in bar, die er auch ordnungsgemäß quittierte. Einige Tage später wurde sein Mandant selbst wegen Drogenschmuggels verhaftet.

Die Staatsanwaltschaft bastelte aus dem Sachverhalt eine Anklage wegen Geldwäsche. Der erfahrene Anwalt habe wissen müssen, so die Ankläger, dass das Honorar vermutlich aus Drogengeschäften stamme. Zudem entwickelte die Anklagebehörde den Plan, Maefferts Verfahren, der einen Strafbefehl in Höhe von 150 Tagessätzen zu 250 Mark zurückgewiesen hatte, in dem großen Drogenverfahren mitzuverhandeln. Das hätte bedeutet, dass Maeffert an über 100 Prozesstagen seiner anwaltlichen Arbeit nicht hätte nachgehen können.

Das Geldwäscheverfahren und die wirtschaftlich ruinöse Vorgehensweise werteten die Anwaltskammer und die Vereinigung Hamburger Strafverteidiger als Kriminalisierung der Anwaltstätigkeit. „Wenn sich das Vorgehen durchsetzt, ist das das potenzielle Ende einer unabgängigen Strafverteidigung“, befürchtete Anwaltskammer-Vizepräsident Gerhard Strate. In Bereichen wie Drogen, Betrug und Wirtschaftskriminalität wäre ein Anwalt demnach vor Strafverfolgung nur dann sicher, wenn er sich vorher als Pflichtverteidiger beiordnen lasse.

Für Maeffert ist der Vorwurf der Geldwäsche „absurd“. Ob das Landgericht überhaupt die Anklage gegen Juristen zulässt, ist derzeit noch unklar. Maeffert: „Die Abtrennung bestätigt einmal mehr, dass es der Staatsanwaltschaft mit der Anklage nur darum ging, gegen mich ein Druckmittel einzusetzen, damit ich den Strafbefehl akzeptiere.“ Magda Schneider