Kommissar Zufall findet giftigen Hafenschlick

■ Sportboote verseuchen Häfen / Umweltbehörde schaltet jetzt Staatsanwaltschaft ein

Die Umweltsenatorin hat bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt wegen Gewässerverunreinigung und Verstoß gegen das Chemikaliengesetz erstattet. Der Grund: Bremer Sportboothäfen sind mit dem Umweltgift Tributylzinn (TBT) verseucht. Dies teilte gestern Hans Peter Weigel vom Wasserwirtschaftsamt der Presse mit. TBT ist Bestandteil von Schiffsfarben. Aber seit zehn Jahren ist der Gebrauch von TBT-haltigen Farben für Sportboote unter 25 Metern verboten.

Herausgekommen ist die TBT-Verseuchung durch einen Zufall. Die drei Häfen, die die Stadt Bremen gepachtet hat, Grohn, Rönnebeck und Hasenbühren, haben einen Antrag gestellt, ihre Häfen ausbaggern und den Schlick in die Weser kippen zu dürfen. „Für eine Genehmigung haben wir einen TBT-Test zur Bedingung gemacht“, sagte Weigel. Und weiter: „Aus der Verklappung wird nichts.“

Die gefundenen TBT Werte liegen in zum Teil horrenden Höhen. Bis zu 12.500 Mikrogramm TBT pro Kilo Trockensediment wurden in den Häfen gemessen. Neben den drei Bremen eigenen Häfen wurden auch private Häfen in Hemelingen, Habenhausen und die Marina Oberweser beprobt. Bei insgesamt sieben Probenentnahmen wurde die Behörde siebenmal fündig. Jetzt erstellt die Wasserschutzpolizei eine Liste aller Sportboothäfen in Bremen und Bremerhaven. „Wir schätzen, es gibt so ungefähr 30 - 40“, so Weigel.

Als Konsequenz aus den TBT-Funden werden allen Sportboothäfen die Wassereinleitgenehmigung entzogen. Nur Häfen mit einer Abwasseraufbereitungsanlage können weiter Wasser in die Häfen oder Weser einleiten. Nach der diesjährigen Bootssaison, Ende Herbst, will die Umweltbehörde versuchen einen geeigneten TBT-Test zu entwickeln, um in allen Sportboothäfen Schiffe auf TBT zu testen. „Wir wissen nicht, ob wir das schaffen“, meinte Hans Peter Weigel.

Vertreter der Sportbootvereine haben sich in einem Gespräch mit der Behörde verpflichtet, ihre Mitglieder auf die Strafbarkeit des Gebrauchs von TBT-Farben hinzuweisen. Außerdem wollen die Vereine einen internen Farbennachweis einführen. Demnach, muß jeder Bootseigner belegen, woher er seine Bootsfarben bezogen hat. Der Verkauf kleiner Mengen TBT-haltiger Farben für Sportboote ist verboten.

Was mit dem verseuchten Schlamm aus den Häfen geschehen soll, weiß niemand. „Ausbaggern ist zu teuer und wir haben keine Deponien, um den Schlick zu lagern“, meint Hans-Peter Weigel vom Wasserwirtschaftsamt. schuh