Tagesmütter

In den USA werden Tagesmütter bei ihrer Arbeit per Video überwacht. Soweit ist es in Deutschland noch nicht. Hier die Sachlage:

Das Gesetz: Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz haben die Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht und können somit entscheiden, ob sie ihr Kind einer Tagesmutter oder in eine Tageseinrichtung geben. Seit 1996 hat jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ein Recht auf einen Kindergartenplatz. Ein Recht auf einen Tagespflegeplatz oder auf die Vermittlung eines solchen schreibt das Gesetz jedoch nicht ausdrücklich vor. Das macht die Lage kompliziert, besonders wenn es um Zuschüsse geht.

Die Kosten: Die Betreuungskosten werden zumeist privat ausgehandelt. Es gibt jedoch auch örtlich festgelegte Sätze, an denen sich Eltern und Tagesmütter orientieren können. Auskunft darüber gibt das Jugendamt. In Leipzig liegt beispielsweise der Satz bei rund 640 Mark im Monat für 40 Betreuungsstunden die Woche. Für diese Kosten können die Eltern einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen. Er ist einkommensabhängig. Das Amt prüft aber auch, ob eine Tagesmutter überhaupt erforderlich ist. Gibt es ausreichend Kindertageseinrichtungen in der Umgebung, wird es schwierig, einen staatlichen Zuschuss zu bekommen. Ist dies der Fall, müssen die Eltern Ausnahmen nachweisen. Eine Tagesmutter kann etwa als „erforderlich“ gelten, wenn ein ärztliches Gutachten dem Kind eine solche Betreuung empfiehlt.

Die Beratung: Fragen, etwa dazu, welche Versicherungen die Eltern, welche die Tagesmütter abschließen sollen, beantwortet das zuständige Jugendamt. Tagesmütter und Eltern haben laut Gesetz einen Anspruch darauf. Beratungen und vor allem praktische Erfahrungen gibt es bei den örtlichen Vereinen und beim Bundesverband für Tagesmütter in Meerbusch.

Die Statistik: Schätzungen des Bundesverbands zufolge gibt es 80.000 Tagesmütter in der Bundesrepublik. Keiner weiß, wie groß der private Markt ist. Der Bundesverband selbst hat rund 15.000 Tagesmütter. Sie sind seit zwei Jahren zu einer Grundqualifizierung verpflichtet. Generell haben Tagesmütter keine Ausbildung nachzuweisen. Hingegen muss ihnen das Jugendamt ein Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot bereitstellen. Annett Müller