Verwaltungsgericht gab Lehrerin Recht

■ Pädagogin muss keine Überstunden für Arbeitszeitkontenmodell leisten

Im Streit um das Arbeitszeitkontenmodell für Berliner Lehrer hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts erstmals eine Beschwerde einer betroffenen Lehrerin zugelassen. Diese Beschwerde richtet sich zunächst nicht gegen das Arbeitzeitmodell der Berliner Schulverwaltung.

Die Lehrerin hatte im vergangenen Sommer eine erste Beschwerde gegen die Einführung des Arbeitszeitkontenmodells eingelegt. Sie hoffte, solange ein Verfahren anhängig sei, nicht von dem Modell betroffen zu sein. Die Schulverwaltung jedoch nahm darauf keine Rücksicht und verdonnerte sie zur Teilnahme an dem umstrittenen Modell. Das war der Grund, erneut Beschwerde einzulegen.

Die Verwaltung begründet ihren Schritt damit, dass das Beschwerdeverfahren zu lange gedauert hätte. Almuth Draeger, Sprecherin der Schulverwaltung, sagte gegenüber der taz: „Wir brauchen die Arbeitskraft der Lehrer jetzt und nicht erst, wenn das Verfahren entschieden ist.“ Mit der Annahme der Beschwerde muss die Lehrerin jetzt keine zusätzlichen Stunden mehr leisten. Fünf ähnliche Beschwerden wurden von anderen Kammern jedoch abgewiesen.

Das Arbeitszeitkontenmodell wurde zum Schuljahr 98/99 eingeführt, um dem Personalnotstand im Schulwesen zu begegnen. Zwei Möglichkeiten standen damals zur Diskussion: entweder die Pflichstundenzahl für Lehrkräfte dauerhaft erhöhen, oder die Lehrer befristet mehr arbeiten zu lassen und ihnen die Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben. Die Entscheidung für die letztere Variante begrüßten auch die Gewerkschaften. Bis heute sind auf diesem Wege rund 24.000 Stunden extra geleistet worden. spo/tde