■ Trittin will nicht, Jüttner kann nicht

In dem seit 1982 laufenden Schacht-Konrad-Genehmigunsgverfahren haben die CDU-Bundesumweltminister Töpfer und Merkel sieben bundesaufsichtliche Weisungen erlassen. Diese Weisungen hinderten das niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungbehörde daran, die kritischen Punkte des Endlagers näher unter die Lupe zu nehmen. Sie untersagten auch, die Genehmigung mit der Begründung zu verweigern: kein Bedarf für eine separates Endlager für schwach Wärme entwickelnde Abfälle. Im Mai 1998 war eine vom Bund abgesegnete Konrad-Genehmigung praktisch fertig. Der niedersächsische Umweltminister unterbrach damals das Verfahren aber mit der Begründung, erst müsse die Ursache für die Außenkontaminationen an Atommüllbehältern geklärt werden. Jüttner glaubt, ohne eine Aufhebung der Weisungen dem Lager die Genehmigung nicht verweigern zu können. Trittin will die Weisungen nicht aufheben. Dann müsse der Bund 1,4 Milliarden an die AKW-Betreiber zurückzahlen, sagte er am Samstag in Salzgitter, wo er sich der Kritik der Grünen Basis und der AG Schacht Konrad stellte. üo