Ghanaerin wird „vorerst geduldet“

Eltern und Kinder des „Schülerladens Koppel“ fordern ein Bleiberecht für die Ghanaerin Georgina G. und ihre Tochter. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft lehnte deren Petition jedoch ab. Dennoch bekommen die beiden vorerst eine Duldung. Vorige Woche hatte Georgina G. ihre Angst offenbart, dass die Tochter in Ghana beschnitten wird. Deshalb soll sie nun einen Asylantrag für das Mädchen stellen. Dafür ist das „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ zuständig. „Wir warten eine Grundsatzentscheidung ab“, so der SPD-Mann Rolf Polle. Im Petitionsausschuss hatten die Regenbogen-Gruppe und die CDU für ein Bleiberecht für die Familie gestimmt. ee/Foto: H.S.