Asylanspruch für Kurden nur im Einzelfall

Münster (dpa) – Kurden haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster weiterhin nicht automatisch Anspruch auf Asyl in Deutschland. Zur Begründung stellte das Gericht fest, Kurden würden in der Türkei nicht wegen ihrer Volkszugehörigkeit politisch verfolgt, wie ein OVG-Sprecher den gestern veröffentlichten Beschluss begründete. Die türkischen Sicherheitskräfte interessierten sich nur für Kurden, die im Verdacht der Unterstützung der verbotenen Arbeiterpartei PKK oder sonstiger separatistischer Aktivitäten stünden, urteilte der 8. Senat. Dies bedeutet, dass weiter jeder Asylantrag geprüft werden müsse. (8 A 2285/99.A).