■ Aus und vorbei: Glückliche Momente mit Zebulon

Weil er einen verunglückten Frischling gerettet und später bei sich zu Hause aufgezogen hat, ist ein Franzose zu einer Geldbuße von umgerechnet rund 900 Mark verurteilt worden. Als Vorsitzender eines Jagdvereins habe der 44-Jährige wissen müssen, dass wild lebende Tiere dem staatlichen französischen Forstamt (ONF) übergeben werden müssen, befand der Richter. Der Mann hatte das verletzte Borstentier auf einer Landstraße gefunden und mit nach Hause genommen. Dort zog er den Frischling gemeinsam mit seiner Familie mit dem Fläschchen auf. Nach einer anonymen Anzeige wurde der Franzose an seinem Arbeitsplatz festgenommen und das „Zebulon“ getaufte Schwein in ein Tiergehege des ONF gebracht. Die ganze Familie habe sich regelrecht in das Borstentier verliebt, rechtfertigte sich der Angeklagte. „Wir möchten gerne die glücklichen Momente wieder erleben, die wir mit unserem Wildschwein verbracht haben“, beschwor er den Richter. Der Appell verhallte ungehört: Das Schwein muss im Gehege bleiben. Frischlinge: AP