Deutschland verklagt USA

■ Internationaler Gerichtshof soll entscheiden, ob die Hinrichtung zweier Deutscher ein Verstoß gegen das Völkerrecht war

Berlin (AP) – Deutschland wirft den Vereinigten Staaten drei Völkerrechtsverstöße im Zusammenhang mit der Hinrichtung zweier Deutscher im US-Staat Arizona im März dieses Jahres vor. Die Bundesregierung hat am Donnerstag die Klagebegründung im Fall der im Februar und im März hingerichteten Brüder LaGrand beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingereicht.

Es geht bei dem Verfahren um den Fall von Karl und Walter LaGrand, an denen wegen Mordes und anderer Delikte die Todesstrafe vollstreckt worden war. Deutschland hatte vor der Exekution Walter LaGrands eine Anordnung „über vorsorgliche Maßnahmen“ erwirkt. Diese Anordnung war auch zugestellt worden. Die Behörden von Arizona hatten das Urteil trotzdem vollstreckt, obwohl der Bundespräsident, der Kanzler und der Außenminister um Begnadigung ersucht hatten.

Das Auswärtige Amt erklärte am Donnerstagnachmittag, mit dem 1.300 Seiten umfassenden Schriftsatz solle die Feststellung erreicht werden, dass die Vereinigten Staaten „ihre völkerrechtlichen Pflichten aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 im Fall der Brüder LaGrand vernachlässigt haben“. Die Verletzung des Abkommens bestehe darin, dass die Brüder nicht über ihr Recht auf Betreuung durch eine deutsche konsularische Vertretung belehrt und ihnen die Möglichkeit genommen worden sei, diese Pflichtverletzung vor US-Gerichten zu rügen. „Diese Verstöße waren nach Auffassung der Bundesregierung ursächlich für die Hinrichtung der Brüder LaGrand“, schrieb das Auswärtige Amt.

Ein weiterer Verstoß bestehe darin, dass die USA trotz der Anordnung des Haager Hofes Walter LaGrand hinrichteten. Neben der gerichtlichen Feststellung dieser Rechtsverletzungen fordere Deutschland die Zusicherung, dass die USA die Bestimmungen des Wiener Abkommens künftig einhielten.