Ökologie spart Zinsen

■ Der Bund unterstützt Umweltschutz-Investitionen mit verbilligten Darlehen. Gefördert werden Maßnahmen von der Abwasserreinigung bis zur Rauchgasentschwefelung, vorzugsweise in den kleinen und mittleren Betrieben

Wenn eine Lackiererei auf schadstoffarme Lacke umstellen oder ein Hausbesitzer seine Wohnungen wärmedämmen will, gibt es verbilligte Kredite von der Bundesregierung. Ausgezahlt werden sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), zwei Instituten, die dem Bund gehören und in seinem Auftrag milliardenschwere Förderprogramme abwickeln.

Eines davon ist das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm der DtA. Unterstützt werden damit gewerbliche Investitionen in den Bereichen Abfall, Abwasser, Luftreinhaltung und Energieeinsparung im gesamten Bundesgebiet. Darunter fallen nachsorgende Maßnahmen wie der Einbau einer Rauchgasreinigung ebenso wie vorbeugender Umweltschutz, etwa durch die Kreislaufführung von Abwässern, die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung oder die Umstellung auf Mehrwegverpackungen. Sogar eine Altlastensanierung kann finanziert werden, wenn sie Voraussetzung für weitere betriebliche Investitionen ist. Die Unternehmen dürfen höchstens 250 Millionen Euro im Jahr umsetzen; das Darlehen kann 50 Prozent der Investition abdecken, bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro in den alten und einer Million Euro in den neuen Bundesländern. Stuft das Bundesumweltministerium das Vorhaben als umweltpolitisch besonders förderungswürdig ein, kann die DtA auch wesentlich größere Summen rausgeben.

Ergänzt wird das ERP-Programm durch die DtA-Umweltdarlehen, die zusätzlich gewährt werden und ein weiteres Viertel – bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sogar die verbleibende Hälfte des Vorhabens – finanzieren können. Als KMU gelten Firmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen und einem Jahresumsatz bis zu 40 Millionen Euro. Durch Umweltdarlehen können bis zu fünf Millionen Euro pro Vorhaben gewährt werden; in bestimmten Fällen übernimmt die DtA auch das Kreditrisiko. Beide Darlehen können mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, wenn dabei die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Ausnahme: Mittel aus anderen ERP-Programmen gibt es dann nicht mehr.

Die wichtigsten Konditionen: Bei beiden Programmen laufen die Darlehen über 10, bei Bauvorhaben bis zu 15 Jahren (in den neuen Ländern 15 und 20 Jahre), davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei (neue Länder fünf). Die Kredite sind jederzeit ohne Zusatzkosten rückzahlbar, bei den DtA-Darlehen gibt es eine Variante mit etwas höheren Zinsen, bei der die gesamte Summe am Ende der Laufzeit von 15 Jahren getilgt wird. Der Effektivzins wird auf 10 Jahre festgelegt und beträgt bei den 10-jährigen Darlehen derzeit 4,32 Prozent (ERP-Ost), 4,84 Prozent (ERP-West) und 5,11 Prozent bei DtA-Darlehen. Für Investitionen in erneuerbare Energien liegt der Satz für DtA-Darlehen bei 4,31 Prozent. Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden. Zusätzlich wickelt die DtA ein Programm des Umweltministeriums ab, mit dem Demonstrationsvorhaben gefördert werden. Die Darlehenssumme kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken und mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren gewährt werden, davon bis zu fünf Jahre tilgungsfrei. Der effektive Zinssatz von 5,04 Prozent wird vom Ministerium über fünf Jahre hinweg verbilligt. Insgesamt hat die DtA im ersten Halbjahr 1999 Umweltkredite über 1,4 Milliarden Euro ausgegeben.

Beim KfW-Umweltprogramm waren es in diesem Jahr schon über drei Milliarden Euro. Im Gegensatz zur DtA fördert die KfW auch große Unternehmen und solche der öffentlichen Hand. Der Höchstbetrag, der im Einzelfall überschritten werden kann, liegt bei fünf Millionen Euro und darf drei Viertel der Investitionssumme abdecken. Bei Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro sind es maximal zwei Drittel. Diese Obergrenzen gelten auch, wenn andere KfW-Programme mit zur Finanzierung genutzt werden.

Gefördert werden ganz allgemein „langfristige Investitionen in Deutschland, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation beitragen“. Dazu kommen noch Projekte im grenznahen Bereich und Umwelt-Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland. Die Konditionen gleichen jenen der DtA-Darlehen: Laufzeit 10, bei Bauvorhaben bis zu 20 Jahre, davon zwei beziehungsweise drei tilgungsfrei. Auch endfällige Darlehen und eine teilweise Haftungsfreistellung sind bei etwas höheren Zinssätzen möglich. Der Effektivzins für 10jährige Kredite liegt derzeit für die gesamte Laufzeit bei 5,11 Prozent. Bessere Konditionen für die neuen Länder gibt es wahrscheinlich nirgends.

Neben gewerblichen Investitionen fördert die KfW auch die CO[2]-Minimierung in Wohnungen. Neben dem 100.000-Dächer-Programm gibt es dafür einen eigenen Topf, aus dem Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien wie Biomasse, Biogas, Sonnenkollektoren und Wärmepumpen unterstützt werden. In den alten Ländern und Westberlin fallen darunter auch Dämmungen, mit denen die Wärmeschutzverordnung von 1994 eingehalten wird, und die Erneuerung von Heizungsanlagen. In den neuen Ländern wird dies über ein eigenes KfW-Modernisierungsprogramm abgedeckt. Gefördert werden Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Kommunen mit verbilligten Krediten, die die gesamte Investitionssumme umfassen können, 20 Jahre laufen und bis zu drei Jahren tilgungsfrei bleiben. Eine vorzeitige Ablösung ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Der Effektivzins von 4,38 Prozent ist auf zehn Jahre festgelegt. Dieser KfW-Kredit kann mit anderen Programmen der KfW und mit öffentlichen Mittel wie der Eigenheimzulage oder Denkmalschutzgeldern kombiniert werden. Wie bei allen KfW-Krediten führt der Weg an den Fördertopf über die Hausbank, die auch die Sicherheiten prüft. Leo Frühschütz
‚/B‘Deutsche Ausgleichsbank, Ludwig-Erhard-Platz 1 – 3, 53170 Bonn, Tel. (02 28) 83 1-0, www.dta.de Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmgartenstraße 5 – 9, 60325 Frankfurt am Main, Tel. (0 69) 74 31-0, www.kfw.de