Auf Du und Du mit dem Strauß
: Nicht gelegte Eier

■ Hubschrauber verursachte Tod der Elterntiere / Strafe für ungelegte Eier

Oldenburg. Die Bundesrepublik Deutschland muss für ungelegte Straußeneier 36.600 Mark an einen Tierzüchter im Landkreis Oldenburg zahlen. Das hat das Landgericht Oldenburg in einem am gestrigen Freitag veröffentlichten Schadenersatz-Urteil entschieden. Die Summe soll einen sogenannten Aufzuchtschaden ausgleichen, nachdem tieffliegende Bundeswehrhubschrauber den Tod der Elterntiere verursacht hatten. Der Kläger hatte allerdings einen höheren Schadenersatz von 130.000 Mark gefordert.

Anfang 1996 knatterten nach den Feststellungen des Gerichts Bundeswehrhubschrauber drei Mal in geringer Höhe über das Gelände eines Wild- und Freizeitparks in Ostrittrum (Kreis Odenburg). Die dort gehaltenen Tiere gerieten in Panik. Sie flüchteten vor den Tieffliegern und rannten auch gegen die Umzäunung. Viele verendeten später an den Verletzungen, die sie dabei erlitten. Auf der Strecke blieben 22 Nandus, sieben Emus, zwei Blauhals-Strauße, zwei Antilopen, eine kanadische Wildpute und ein Berberaffe.

Als Wert-Ersatz für die verendeten Tiere zahlte der Bund rund 45.000 Mark an den Tierhalter. Aus der Bundeskasse beglichen wurden außerdem Tierarztrechnungen von insgesamt 1.214,40 Mark. Einen weiter gehenden Schadenersatz lehnte der Bund ab. Der Züchter hingegen gab sich mit diesen Zahlungen nicht zufrieden, machte einen Aufzuchtschaden geltend und klagte. Zur Begründung führte er an, der Tod der Großvögel habe zu einem geringeren Ertrag an befruchteten Eiern geführt. Damit sei auch der Gewinn aus dem Verkauf von Jungtieren hinter den berechtigten Erwartungen zurück geblieben. Dem schloss sich das Landgericht an, errechnete jedoch einen deutlich geringeren Durchschnittspreis für Straußenküken als der Kläger. dpa