Präziser Vulkan-Anklagevorwurf

■ Staatsanwaltschaft: Verbrauchte Millionen gehörten Ostwerften

Im Bremer Vulkan-Prozess hat die Staatsanwaltschaft vier ehemaligen Managern der Vulkan Verbund AG am gestrigen Montag vorgeworfen, 850 Millionen Mark zweckwidrig verbraucht zu haben. Dieses Geld habe den Ost-Werften gehört und sei laut Privatisierungsverträgen „von der Treuepflicht gebunden“ gewesen, sagte Staatsanwalt Burkhard Quick am vierten Verhandlungstag des Vulkan-Prozesses.

Nicht das Cashmanagement des Konzerns sei Gegenstand des Vorwurfs, sondern die Tatsache, dass dort fremde Mittel – das Geld der Ostwerften – als Eigenmittel verplant wurden.

Das am 8. September diesen Jahres eröffnete Verfahren ist einer der umfangreichsten Wirtschaftsprozesse der deutschen Nachkriegszeit. Der frühere Bremer Vulkan-Vorstandsvorsitzende Friedrich Hennemann und drei andere ehemalige Vorstandsmitglieder müssen sich wegen gemeinschaftlich begangener Untreue vor Gericht verantworten.

Mehr als drei Jahre nach dem spektakulären Konkurs des größten deutschen Werftenkonzerns will das Gericht in der Hansestadt klären, wie die ingesamt 850 Millionen Mark an Aufbauhilfen für die MTW Schiffswerft (Wismar) und die Volkswerft Stralsund verschwanden. dpa