Urlaub auf Staatskosten     ■ Werthebachs illegale Praktiken

Skurriler geht es fast nicht mehr: Ständig fordert Innensenator Eckart Werthebach (CDU) mehr Polizei für die Hauptstadt. Seine Partei verspricht auf großflächigen Plakaten „Null Toleranz für Kriminelle“. In seiner eigenen Behörde aber verfährt der oberste Verbrechensbekämpfer der Bundeshauptstadt nach dem Prinzip „Legal, illegal, scheißegal“.

Um die Streichung von mehreren tausend Beamtenstellen voranzutreiben, schickt Werthebach seit Monaten seine Beamten auf Kosten des Steuerzahlers in einen Sonderurlaub, der bis zum Eintritt ins Pensionsalter dauert. Einen Entscheid des Berliner Verwaltungsgerichts, der dieses Vorgehen schon im Mai für illegal erklärt hat, ignoriert der ehemalige Geheimdienstmann konsequent und freute sich unlängst sogar darüber, dass „von einem deutlichen Anstieg der Bewilligungszahlen bis zum Jahresende auszugehen“ sei. Auf eine Klage gegen den Entscheid in nächster Instanz verzichtete der Innensenator ebenfalls wohlweislich. Denn eine Aufhebung dieser Urlaubsbescheide, das hat Werthebach durchklingen lassen, ist „selbst dann nicht zulässig, wenn man annimmt, dass die Bescheide rechtskräftig sind“. Im Klartext: Der Innensenator setzt seine von einem Gericht für illegal erklärte Politik der leeren Stühle in der Verwaltung gerade in dem Bewusstsein fort, dass seine Entscheidungen zwar rechtswidrig, aber andererseits auch zukünftig nicht mehr aufzuheben sind.

Dass Eckart Werthebach als Staatssekretär im Bonner Innenministerium dieselbe Regelung noch vor wenigen Jahren vehement als „Umgehung“ bestehender Gesetze bekämpfte, passt zu dieser Posse aus dem bewährten Komödienstadel des Innensenators wie die Faust aufs Auge. Erst vor kurzem glänzte seine Behörde im Fall der erschossenen Kurden vor dem israelischen Generalkonsulat durch das Zerreißen von Aktenvermerken. Jetzt macht man sich nicht einmal mehr die Mühe, die Beweismittel zu vernichten.

Unter rechtskräftig verurteilten Straftätern spricht man gewöhnlich vom „Urlaub auf Staatskosten“. Den aber haben nicht die Beamten, sondern ihr Dienstherr verdient. Keine Frage: Der Mann ist ein Fall für das Landeskriminalamt. Andreas Spannbauer