Senat segnet Kirchgeld

■ „Gerechtigkeitslücke“ wird geschlossen

Der Bremer Senat hat gestern beschlossen, in der Bürgerschaft die Änderung des Kirchensteuergesetzes einzubringen. Es geht dabei um die Einführung des „Kirchengeldes“ durch die Bremer Evangelische Kirche (BEK) vom 1.1.2000 an.

„Das ist rechtlich nicht erforderlich“, sagt der Justitiar der Kirche, Johann-Daniel Noltenius, dazu. Die Kirche sei in der Gestaltung der Kirchensteuer autonom. Schon im Mai hatte der Bremer „Kirchentag“ beschlossen, das „Kirchengeld“ zu erheben. Bei Eheleuten, deren gemeinsam veranlagtes Einkommen brutto über 80.000 Mark liegt, bei denen aber der Hauptverdiener nicht Mitglied einer „steuerpflichtigen Konfession“ ist, wird das Finanzamt das „Kirchengeld“ so berechnen, als würde das Kirchenmitglied ein Viertel des gemeinsamen Einkommens selbst verdienen. Dieses Kirchengeld wird mit der Bearbeitung der Steuerklärung eingezogen. Die BEK rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von unter 500.000 Mark im Jahr, das wäre ein Prozent der Kirchensteuer insgesamt. „Es geht hier nicht um eine Geldeinnahme, sondern es geht um die Schließung einer Gerechtigkeitslücke“, erklärt Noltenius. „Glaubensverschiedene“ Eheleute mit einem versteuerbaren Einkommen von 70.000 Mark müssten 216 Mark im Jahr zahlen. Das sei zumutbar, auch wenn der Hauptverdiener etwa einer anderen Religionsgemeinschaft angehört und da Beiträge zahlt. Immerhin handele es sich ja um „gemeinsames Einkommen“ der Eheleute.

Die katholische Kirche wird von der Möglichkeit der Einziehung von „Kirchengeld“ keinen Gebrauch machen, erklärte deren Sprecher Wilhelm Tacke. K.W.