Ökostrom wird billiger werden

Betr.: „Bisher kein Ökostrom in der Steckdose“, taz vom 24.9.1999

Es ist richtig, dass die Naturstrom AG eine reine Handelsaktiengesellschaft ist und Erzeugung und Verbrauch organisiert. Das entspricht ganz den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes. Ihre Kunden erhalten den Strom durch das Netz der Stadtwerke. Im Klartext: Die Stadtwerke liefern den Strom an die Steckdose und werden es auch immer tun, denn es ist ihr Netz. Wichtig ist, wie der Strom erzeugt wird – im Atomkraftwerk oder mit einer Windkraftanlage.

Wird für einen Bremer Kunden eine Windkraftanlage z.B. in Verden betrieben, so wird deren Strom natürlich nicht nach Bremen geleitet, sondern in Verden verbraucht. Die Durchleitungsverträge sind lediglich eine Verrechungsmethode zum Unterhalt der Stromnetze. Bislang ist für Privatkunden ein Durchleitungsvertrag für fremden Strom nicht möglich.

Deshalb benutzt die Naturstrom AG statt so eines Vertrages die Verrechnung über die normalen Kundenverträge der Stadtwerke. Über den Mehrpreis von acht Pfennigen pro Kilowattstunden wird dem Windmüller in Verden neben den ihm gesetzlich zustehenden 16 Pfennigen soviel gezahlt, dass er die Anlage kostendeckend betreiben kann.

Wird die Durchleitung für Privatkunden möglich, so ist im Ökostrompreis bereits die Durchleitungsgebühr enthalten. Schließlich zahlt der Bremer Stromkunde ca. 30 Pfennige, so dass 14 Pfennige für die Durchleitung übrig sind; realistisch werden 10 Pfennige für die Durchleitung angesetzt. Die Energiekonzerne sahnen mit der Verweigerung der Durchleitung kräftig am Ökostrom ab. Mit der Durchleitung wird Ökostrom sogar billiger werden. Lisa Wargalla