Alles gar nicht so prohibitiv

■ Die Ausbildungsentschädigung für Amateurfußballer muss weiterhin bezahlt werden

Der Bundes-Gerichtshof (BGH) hat am Montag entschieden, dass der TuRa Melle keinerlei Anspruch auf Ausbildungsentschädigung für zwei Spieler hat, die vor drei Jahren zum VfL Osnabrück gewechselt waren. Das Urteil hat jedoch keinen Einfluss auf die geltenden DFB-Transferbestimmungen für Amateurfußballer (siehe Tabelle rechts). Der gleichen Ansicht ist auch DFB-Chefjustitiar Goetz Eilers: „Wir gehen davon aus, dass unsere Bestimmungen auch weiterhin Bestand haben.“ Demnach bleibt die kuriose Regelung erhalten, dass man für einen Teilzeitkicker aus der 4. Liga eine als Ausbildungsentschädigung getarnte Ablöse zahlen muss, während man einen Mario Basler im Sommer zum Nulltarif bekommt.

So muss man jedenfalls die Presseerklärung des BGH deuten. Das Urteil beziehe sich ausschließlich auf die mittlerweile überholte Entschädigungsregelung des Niedersächsischen Fußballverbandes, wonach bei Vereinswechsel 25.000 DM zu zahlen waren. Diese Summe schränke die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein und verstoße somit gegen das Grundgesetz. Die geltende Entschädigungsregelung des DFB wird vom BGH hingegen nicht erwähnt.

Nun könnte man meinen, die aktuelle DFB-Regelung mit der Obergrenze von 10.000 DM verstoße ebenfalls gegen des Grundgesetz. Es bräuchte nur ein Spieler oder Verein dagegen zu klagen und die Ausbildungsentschädigung wäre vom Tisch.

Genau diese Befürchtung hat Anfang dieser Woche zum Teil für helle Aufregung nicht nur unter Hamburgs Amateurvereinen gesorgt. „Ein Wegfall der Ausbildungsentschädigung ginge nun wirklich ans Eingemachte“, so Eilers. Aus dem Amateurlager kamen Stimmen, nach denen dadurch die gesamte Jugendförderung gefährdet wäre. Die kleinen Vereine, die den Großteil der Talentförderung übernehmen, könnten sich die Jugendarbeit dann nicht mehr leisten. Die Mitgliedsbeiträge reichten ohne die Zahlungen nicht aus, um qualifizierte Übungsleiter und Trainer zu bezahlen. Deshalb wolle sich der DFB auch weiterhin für die kleineren Verein einsetzen.

Keinen Grund zur Panik sieht hingegen Friedel Gütt, Präsident des Hamburger Fußball-Verbandes: „Die herrschende Regelung, die ja nur die Kosten der Jugendförderung decken soll, hätte vor Gericht auch weiterhin Bestand.“ Seine Ansicht begründet der Jurist so: „Die maximale Entschädigungshöhe von 10.000 DM bei einem Wechsel in die Regionalliga ist hinsichtlich der freien Berufswahl nicht prohibitiv und verstößt somit auch nicht gegen das Grundgesetz.“ Diese Argumentation erscheint schlüssig, wenn man bedenkt, dass in der Regionalliga nach Angaben des DFB an Spieler bis zu fünfstellige Monatsgehälter gezahlt werden. Ob sich Vereine durch 10.000 DM Entschädigung davon abschrecken ließen, eine echte Verstärkung zu verpflichten, ist eher unwahrscheinlich.

Über die Zahlungen, die bei einem Wechsel ins Profilager fällig werden (bis zu 100.000 DM), kann man da schon anderer Meinung sein. Aber auch diesen Teil der DFB-Statuten sieht Eilers nicht gefährdet: „Diese Abmachung zwischen dem Amateur- und dem Profibereich wird bleiben. Die Profivereine haben freiwillig diesem Vertrag zugestimmt und wissen doch ganz genau, dass ihnen sonst der Nachwuchs fehlen würde.“ Im Übrigen sei es doch ganz normal, dass für erbrachte Leistungen bezahlt werden müsse: „Wenn man einen Klumpen Gold zum Goldschmied bringt, und der daraus eine Kette macht, dann muss man dafür bezahlen. Schließlich ist durch die Veredelung der Marktwert gestiegen.“

Doch dass sich die Gerichte nicht immer vom guten Menschenverstand leiten lassen, haben sie ja schon mit dem Bosman-Urteil bewiesen.

Philipp Jarke