Unfug am Eigentum

■ Schweizer Spuckstudie erschienen

Warum Fußballer nach erfolgtem Fehlschuss oder eingesprungener Blutgrätsche immer so abscheulich ausspucken, hat noch kein Psychologe ergründet. Dagegen darf das Spuckverhalten von Jugendlichen als erforscht gelten. Der Schweizer Kinder- und Jugendpsychologe Allan Guggenbühl ist in seiner Feldstudie „Die Renaissance des Spuckens“ zu dem Schluss gekommen, Jugendliche wollten mit ihrem auf der Straße platzierten Auswurf ein Revier markieren. Mit „Schpoizen im öffentlichen Raum“ wolle man cool erscheinen und sich außerdem von anderen abgrenzen. Für die Sprachwissenschaftlerin Sarah Gretler von der Zürcher Fachstelle für interkulturelle Fragen ist der ausgebrachte Körperschleim zusätzlich eine machistische Demonstration. Man müsse das so werten wie das per Handgriff praktizierte Zurechtrücken der Genitalien, nämlich als aufdringliche Inanspruchnahme öffentlichen Raums. Mit dem Schpoizen, da sind sich die Experten einig, seien besonders in Zürich unhaltbare Zustände eingekehrt. Im ländlichen Geläuf sei zwar früher auch recht viel gespuckt worden, aber dass diese Praxis als ungebührlich zu gelten hat, habe sich schon lange herumgesprochen. In anderen Kulturen sei die Ausrottung des Spuckens dagegen nicht gelungen, und mit der verstärkten Migration sei das Spucken in Schweizer Städten wieder eingebürgert worden. Wenn auch vom Schpoiz keine Ansteckungsgefahr mehr ausgehe wie in Zeiten der Cholera, so handele es sich doch um eine Unsitte.

Die Zürcher Polizei ist derselben Meinung und weist darauf hin, dass Spucken als „Unfug an öffentlichem oder privatem Eigentum“ geahndet werden kann.

Wenn die Soziologen Recht haben und das Spucken noch weiter um sich greift, stehen dem finanziell gebeutelten Kanton Zürich demnächst gewaltige Einnahmen ins Haus. In der Polizeiordnung heißt es nämlich: „Besonders freudvolles Ausspucken kann mit einer Buße von 50 Franken bestraft werden.“ Bessere Fußballspieler bekommt die Schweiz dadurch aber nicht.

Felix Ruhl

Hinweis:Man muss das so werten wie das per Handgriff praktizierte Zurechtrücken der Genitalien im öffentlichen Raum