Anklage gegen Bremer Marktmeister

■ Vorwurf: Bestechlichkeit und Untreue im Marktmeister-Amt

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat gestern Anklage gegen den ehemaligen Marktmeister Wolfgang Ahrens erhoben. Vorgeworfen wird dem langjährigen „Hüter“ des Freimarktes und weiterer Volksfeste Untreue und Bestechlichkeit, teilweise in Tateinheit mit Vorteilsannahme. Nachdem die Staatsanwaltschaft im Juni 1998 die Ermittlungen aufgenommen hatte, war Ahrens auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung vom Dienst entbunden worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Marktmeister unter anderem zu mehreren Weihnachtsfesten Champagner jeweils im Wert von 500 Mark erhalten. Außerdem habe er zu seinem 50. Geburtstag von mehreren Schaustellerfamilien einen Reisegutschein im Wert von 3.600 Mark und zur Feier ein „günstiges“ Festzelt geschenkt bekommen. Zudem soll Ahrens durch seine Beteiligung an der Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller mbH (VBS) von den Gewinnen der Firma profitiert haben. Diese wiederum habe er als Marktmeister „günstig beeinflussen können“. In einem Fall soll Ahrens wissentlich der VBS ein zu niedrigeres Nutzungsentgelt berechnet haben, als er das Fest „Summer in the City“ organisiert hat. Der Stadt sei dadurch ein Verlust von 16.000 Mark beschert worden. dpa