Trittin verzögert Schacht Konrad

■  Bundesumweltminister wies seinen niedersächsischen Amtskollegen an, weitere Details der Genehmigung für das Atomendlager zu prüfen – so gewinnen die beiden noch mal Zeit

Berlin/Hannover (taz/dpa/rtr) – Das seit 18 Jahren laufende Genehmigungsverfahren für das geplante Atomendlager Schacht Konrad bei Salzgitter wird sich wohl noch ein wenig in die Länge ziehen. Bei einem höchstoffiziellen „bundesaufsichtlich“ genannten Gespräch hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) gestern in Berlin seinem niedersächsischen Amtskollegen Wolfgang Jüttner (SPD) mit weiteren Prüfungen beauftragt.

Trittin sagte nach der Sitzung, es bleibe Zielsetzung der Bundesregierung, dass für die Entsorgung aller Arten radioaktiver Abfälle ein Endlager ausreiche. Dafür ist der Schacht Konrad aber nicht geeignet. Das Umweltministerium in Hannover hatte bereits 1998 einen fast fertigen Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad erarbeitet. Trittin beauftragte jetzt Jüttner, „detailliert die fachlichen und rechtlichen Gründe zu überprüfen, aus denen sich das niedersächsische Umweltministerium zur Genehmigung des Vorhabens veranlasst sieht“. Auch andere offene Punkte müssten noch überprüft werden.

Trittin betonte, das Endlager stehe keineswegs unmittelbar vor der Genehmigung. Schadenersatzforderungen der Atomwirtschaft fürchte er nicht, sagte der Minister: „Solange alles nach Recht und Gesetz geht, braucht niemand Schadenersatz zu fürchten.“ Seitens des Bundes, sagte der Minister weiter, existierten keinerlei Vorgaben, welche die Genehmigungsbehörde in Niedersachsen zum Erteilen des beantragten Planfeststellungsbeschlusses verpflichteten.

Genau dies hatte Jüttner in der Vergangenheit mehrfach erklärt und sich darüber beklagt, dass Trittin es versäumt habe, alte Weisungen von seinen Vorgängern Angela Merkel und Klaus Töpfer (beide CDU) aufzuheben. In dem seit 1982 laufenden Schacht-Konrad-Genehmigunsgverfahren hatten die beiden Ex-Minister unter Altbundeskanzler Helmut Kohl sieben bundesaufsichtliche Weisungen erlassen. Diese Weisungen untersagten dem niedersächsischen Umweltministerium als Genehmigungbehörde, die aus seiner Sicht kritischen Punkte des Endlagers unter die Lupe zu nehmen.

Im Mai 1998 war eine vom Bund abgesegnete Konrad-Genehmigung dann praktisch fertig. Der niedersächsische Umweltminister verfiel aber auf die kluge Idee, das Verfahren noch einmal zu unterbrechen mit der Begründung, erst müsse die Ursache für die Außenkontaminationen an Atommüllbehältern geklärt werden. Jüttner hatte bislang erklärt, er könne ohne eine Aufhebung der Weisungen dem Lager die Genehmigung nicht verweigern. Durch den neuen Prüfauftrag ist zunächst einmal im Streit zwischen den beiden Ministern etwas Zeit gewonnen. urb