■  Der Weißenseer Baustadtrat Rainer Hampel (SPD) und der Leiter des dortigen Stadtplanungsamtes sind wegen versuchter Erpressung eines Bauinvestors angeklagt

Der Baustadtrat von Weißensee, Rainer Hampel (SPD), muss sich demnächst wegen versuchter Erpressung vor Gericht verantworten. Der Sprecher der Justizverwaltung, Martin Steltner, bestätigte gegenüber der taz, dass bereits im August Anklage gegen den Baustadtrat erhoben wurde. Mit auf der Anklagebank sitzen wird der Leiter des Stadtplanungsamtes, dem ebenfalls versuchte Erpressung vorgeworfen wird. Auf Erpressung stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Rainer Hampel soll versucht haben, die berechtigten Schadenersatzansprüche eines Investors aus Mannheim mit einem illegalen Deal abzuwenden. Nachdem der Bauherr ihm angedroht hatte, 3,5 Millionen Mark geltend zu machen – durch die Untätigkeit des Bauamtes bei der Erteilung eines Bauvorbescheides waren ihm Fördermittel entgangen –, soll Hampel eine unverzügliche Bearbeitung gegen Verzicht der Ansprüche angeboten haben. Das war dem Investor vom Leiter des Stadtplanungsamtes in einem Schreiben bestätigt worden: Hampel habe angeboten, „im Falle eines Verzichts auf Schadenersatzansprüche für eine bevorzugte, schnellstmögliche Bescheidung eines Bauantrages“ zu sorgen.

Das Bezirksamt hatte sich damals hinter Hampel gestellt und Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen den Rechtsanwalt des Investors gestellt. Diese wurde mittlerweile eingestellt. Gegen Hampel wurden seit Beginn seiner Amtszeit 1994 drei Abwahlanträge gestellt, die er jedoch unbeschadet überstanden hat.

Im Mai vergangenen Jahres hatte das Landgericht der Klage des Investors wegen Untätigkeit des Bauamtes stattgegeben. Das Gericht kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass der Vorbescheidsantrag für den Bau eines zweigeschossigen Wohnhauses nicht antragsgemäß beschieden wurde. Der Bauherr hatte 1994 ein Grundstück in einem denkmalgeschützten Gebiet in Weißensee erworben. Sein im November 1994 beantragter Bauvorbescheid wurde bis März 1995 nicht erteilt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs liegt eine Amtspflichtverletzung bereits dann vor, wenn ein Antrag nicht innerhalb von drei Monaten bearbeitet wird. Trotz der festgestellten Amtspflichtverletzung hatte der Investor Berufung eingelegt. Denn strittig ist, ob der Schaden 1994 oder 1995 eingetreten ist und wie hoch demzufolge der Schadensersatz ist. Auf jeden Fall wird Hampels Amtspflichtverletzung das Land Berlin, in dessen Auftrag das Bezirksamt Weißensee handelt, teuer zu stehen kommen. Ende des Monats entscheidet das Kammergericht. B. Bollwahn de Paez Casanova