Nachweis von Einzeltelefonaten

Wenn es innerfamiliär oder in der WG zum Streit über die Höhe der Telefonrechnung kommt, kann ein Einzelgesprächsnachweis hilfreich sein. Diesen Service müssen Telefongesellschaften kostenlos anbieten, wie das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied. Eine Bearbeitungsgebühr darf nicht erhoben werden. Az.: 2 U 22/99