■ Mit der Welthandelsorganisation auf Du und Du
: 90 Prozent organisiert

Berlin (taz) – Die Welthandelsorganisation WTO ist der Nachfolger des Gatt (General Agreement on Terms and Trade). Sie sitzt in Genf. 134 Staaten sind derzeit Mitglied in der WTO, darunter die wichtigsten Wirtschaftsmächte. Zahlenmäßig sind die Entwicklungsländer stärkste Fraktion. Rund 30 weitere Staaten, darunter China und Russland, verhandeln noch über ihre Aufnahme. Damit deckt die WTO mehr als 90 Prozent des weltweiten Handels ab.

Die Abgesandten der Mitgliedsstaaten stimmen in der Regel nach dem Konsensverfahren ab; theoretisch sind auch Mehrheitsentscheidungen möglich. Wichtige Verhandlugen werden aber in der Praxis nicht selten in Kleingruppen außerhalb der offiziellen Gremien „vor“-verhandelt.

Die wichtigsten Verhandlungsbereiche sind: alle Arten von Waren, Dienstleistungen und „geistiges Eigentum“, womit hauptsächlich Patentrechte gemeint sind. Für jede dieser Sparten gibt es jeweils eigene Beratungs- und Entschlussgremien, also einen Rat für Warenhandel, einen für den Handel mit geistigem Eigentum, einen für Dienstleistungen.

Wichtigster Grundsatz der WTO ist die Meistbegünstigungsklausel. Sie besagt, dass alle handelspolitischen Vergünstigungen, die einem Land – unabhängig von seiner Mitgliedschaft in der WTO – eingeräumt werden, „unverzüglich und bedingungslos“ auf alle anderen WTO-Mitglieder anzuwenden sind. In der Regel handelt es sich dabei um Zollsenkungen. Allerdings wird diese Regel in der Praxis oft durch „nichttarifäre Handelshemmnisse“ umgangen. Gemeint sind: Umwelt- und Sozialstandards, oder Standardgrößen und -formen wie die „Euro-Bananane“. kk