Attest im Dienst des Brötchengebers

Hamburger Ausländerbehörde stellt Abschiebeärzte ein.  ■ Von Elke Spanner

Ausnahmen bestätigen die Regel, heißt es. Manchmal weisen sie aber auch auf andere Regeln hin. Über die Abschiebung kranker Flüchtlinge soll nicht die Ausländerbehörde selbst, sondern externe AmtsärztInnen entscheiden, haben die Koalitionspartner SPD und GAL Anfang Juli entschieden. Das soll auch nicht angezweifelt werden, beteuert der Senat in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Regenbogen-Abgeordneten Susanne Uhl – um es nur wenige Sätze später doch zu tun. Im Einzelfall, so heißt es dort, sollen ÄrztInnen über die Reisefähigkeit kranker Flüchtlinge entscheiden, die bei der Ausländerbehörde selbst in Lohn und Brot stehen.

Damit verwirklicht die Innenbehörde einen alten Plan, der im Frühjahr einen Koalitionskrach heraufbeschworen hatte. Im Mai war ein internes Papier öffentlich geworden, in dem die Behörde die Atteste niedergelassener ÄrztInnen anzweifelte und deren Glaubwürdigkeit von MedizinerInnen der Ausländerbehörde überprüfen lassen wollte. Zwei Stellen hatte die Innenbehörde dafür eingeplant. Parallel hatte sie per Arbeitsamt ÄrztInnen gesucht und bereits neun unter Honorarvertrag genommen, die kranke Flüchtlinge auf dem Rückflug ins Herkunftsland begleiten sollten.

Anfang Juli einigten sich GAL und SPD schließlich darauf, dass nicht jene MedizinerInnen der Ausländerbehörde, sondern externe AmtsärztInnen über die Reisefähigkeit kranker Flüchtlinge entscheiden sollten. „Nicht anders wird es sein“, hatte die migrationspolitische Sprecherin der GAL, Christa Goetsch, noch Ende voriger Woche in gutem Glauben der taz gegenüber versichert. In der Senatsantwort hat die Innenbehörde nun indes die Aufgaben der festangestellten ÄrztInnen beschrieben: Sie sollen von Berufs wegen Atteste ihrer niedergelassenen KollegInnen anzweifeln, wenn sie diese „unsubstantiiert“ finden. Die HonorarärztInnen, welche kranke Flüchtlinge bei der Abschiebung begleiten, sollen sie koordinieren oder selbst ins Flugzeug steigen. Zudem sollen sie Kontakt zu MedizinerInnen der Herkunftsländer aufnehmen – und eben „im Einzelfall“ selbst über die Reisefähigkeit von Flüchtlingen entscheiden.

Uhl verlangt, dass die Koalition dieses Vorgehen unterbinden solle.