Schöner gelber Schein

■ Post: Verordnung legt Leistungsstandards fest – nicht nur zum Vorteil der Kunden

Berlin (taz) – Jetzt macht auch die Deutsche Post AG beim Sparen mit. Wenn der Bundestag in einer Woche der neuen Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zustimmt, darf die Post die Zahl ihrer Filialen auf 12.000 senken. Dann könnte sich das Unternehmen von 2.000 ihrer Dienststellen verabschieden.

Mit dieser im Juli von der Bundesregierung verabschiedeten Verordnung befasst sich heute der Ausschuss „Telekommunikation und Post“. Eigentlich soll die PUDLV die Rechte der Postkunden sichern und legt dafür unter Paragraf 2 „Qualitätsmerkmale der Briefbeförderung“ die garantierten Leistungen der Post fest. Die aber unterscheiden sich von den jetzigen Standards – und zwar nicht zum Vorteil der Kunden.

Die „Bürgerinitiative Waldheim“ kritisiert, dass Postfilialen nur noch in Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern vorgeschrieben sind. Damit werde das Netz von Postleistungen in ländlichen Gegenden weiter verdünnt. Briefkästen müssen nur noch in maximal 1.000 Meter Entfernung aufgestellt sein – auch hier ist der gegenwärtige Zustand verbraucherfreundlicher. Außerdem werden Päckchen und Pakete künftig nur noch einmal zugestellt. In der alten Post-Kundenschutzverordnung, die von der PUDLV fortgeführt werden soll, war eine zweite Zustellung vorgesehen. Die Verbraucherschützer aus Waldheim sind durch ihren bisher erfolglosen Kampf um die Wiedereröffnung der einzigen Dienststelle in ihrem Ort bekannt. Jene fiel 1993 der ersten Filialen-Schließungswelle zum Opfer. Diese Praxis sei das „größte Ärgernis seit der Privatisierung der Post“, kritisiert Ulrich Schwemin, Mitarbeiter der PDS-Bundestagsfraktion. Dem werde auch mit der neuen Verordnung zu den Kundenrechten nicht abgeholfen.

Die Bundesregierung räumt Bürgerinitiativen dort nicht das Recht ein, vor demVerwaltungsgericht gegen Filialschließungen in kleinen Gemeinden zu klagen. „Die notwendige Verankerung dieses Rechts wurde nicht nur übergangen. Ich halte das für Absicht“, sagt Schemin. Alles, womit sich von Postschließung bedrohte Kunden wehren können, ist eine „Bürgereingabe“, mit der sie den Erhalt der Filiale „anregen“ dürfen. Damit sind die Kundenrechte der PUDLV nur das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. Wenn die Post sie nicht einhält, nimmt kein Gericht eine Bürgerklage auch nur an.

Die PDS-Fraktion will nun sowohl bei der heutigen Ausschusssitzung als auch im Plenum des Bundestages Veränderungen in der Verordnung beantragen.

Margret Steffen