Im Flugplan trotz Sondergesetz

■  Gesetz zur beschleunigten Verkehrswegeplanung verlängert. Pläne für Großflughafen sollen trotzdem noch 1999 fertig werden. Staatsanwaltschaft durchsucht erneut Hochtief

Das vom Bundestag bis Ende 2002 verlängerte Gesetz zur „beschleunigten Verkehrswegeplanung“ soll nicht als Bremse für den Bau des Großflughafens in Schönefeld genutzt werden. Sowohl die Länder Berlin und Brandenburg als auch die Projektplanungsgesellschaft (PPS) wollen das Planfeststellungsverfahren für den Mega-Airport noch in diesem Jahr einleiten. Die wegen Unregelmäßigkeiten bei der Auslobung derzeit gestoppte Privatisierung des Flughafens hat nach Auskunft der PPS keinen Einfluss auf die Planfeststellung.

Der Bundestag hatte am Donnerstag die 1991 eingeführte Sonderregelung verlängert. Planungsverfahren für Straßen, Schienen, Wasserwege und Verkehrsflughäfen in Ostdeutschland können ohne aufwendige rechtliche Verfahren genehmigt werden. Die Regelung sollte zum Jahr 2000 auslaufen. PDS und Umweltverbände haben in der Vergangenheit das Sondergesetz als „bürgerfeindlich“ bezeichnet und scharf kritisiert.

Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) und Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) erklärten, dass Einigkeit darüber bestehe, das Planungsverfahren 1999 einzuleiten. Einen Planungsverzug – den das Gesetz jetzt gestatten würde – werde es bei dem Milliardenprojekt nicht geben.

Auch Burkhard Kieker, Sprecher der PPS, will von Verzögerungen nichts wissen. Das Planfeststellverfahren werde „bis zum 15. Dezember“ eingeleitet. Die PPS bleibe im Zeitplan. Die Planungsreife könne ohne eine Entscheidung zur Privatisierung getroffen werden, so Kieker zur taz.

Der Großflughafen soll 2007 eröffnet werden. Wegen des Verdachts auf Betrug eines privaten Bieters, ein Konsortium um den Essener Konzern Hochtief, stockt die Privatisierung. Das Oberlandesgericht Brandenburg verlangt gar eine Neuauflage des Bieterverfahrens.

Im Zusammenhang damit sind am Donnerstagabend erneut Büros des Hochtief-Bewerberkonsortiums durchsucht worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft ließ Räume in Berlin und in Frankfurt/Main bei der Flughafengesellschaft FAG, der Investmentbank Credit Suisse und am Unternehmenssitz von Hochtief in Essen durchsuchen. Ein Justizsprecher sagte in Berlin, bei den Ermittlungen zum Vorwurf des Betrugs hätten sich neue Fragen ergeben, die durch die Sicherstellung von Unterlagen beantwortet werden sollten.

Hochtief erklärte, die Staatsanwaltschaft gehe Behauptungen des konkurrierenden IVG-Konsortiums nach, wonach in den Flughafenplänen nach Angebotsabgabe der Abstand zwischen Haupt- und Nebenterminal geändert worden sei. Dieser Vorwurf sei „sachlich falsch“. Der Gebäudeabstand sei nicht nachträglich verändert worden. Schon der früher erhobene Vorwurf der Industriespionage habe sich seinerzeit „noch am selben Tag als in jeder Hinsicht haltlos erwiesen“, so ein Firmensprecher. Rolf Lautenschläger