Busfahrer muss nur nach vorn sehen

Oldenburg (AP) – Ein Busfahrer muss beim Anfahren nicht überprüfen, ob alle Passagiere sich festhalten oder sitzen. Das OLG Oldenburg wies damit die Schmerzensgeld-Klage einer 71jährigen ab, die in einem Linienbus beim Anfahren stürzte und sich den Oberschenkel brach. Der Fahrer habe in erster Linie auf den Verkehr zu achten.