Einkaufsbummel im Internet auf fremde Kosten

■ Wer online bezahlt, muss nur Nummer und Verfallsdatum einer Kreditkarte kennen

Wer sein Zeche ohne Bargeld bezahlt, kann später böse Überraschungen erleben. „Wir raten unseren Kunden, ihre Kreditkarten so vorsichtig zu behandeln, als ob sie Bargeld seien“, sagt ein Angestellter der Citibank, mit ih- rer Visa-Card Marktführer in Deutschland.

Gefahr droht nicht so sehr am Geldautomaten, sondern aus dem Internet. Hackerkenntnisse sind nicht nötig, denn dort genügen die Kartennummer und das Verfallsdatum, die beide auf jedem Durchschlag nachzulesen sind, den der Kellner im Restaurant, der Schaffner im Zug oder die Kassiererin im Supermarkt dem Kunden als Beleg zurückgibt. Betrüger, die ein solches, oft achtlos weggeworfenes Stück Papier in die Hand bekommen, können damit bequem und beinahe ohne jedes Risiko im Internet einkaufen. Die Geheimnummer des Kontos, Name oder gar Personalausweis des Inhabers sind nicht erforderlich, um Rechnungen online in beliebiger Höhe zu begleichen.

Der geprellte Kartenbesitzer wundert sich erst, wenn er seinen Kontostand abfragt. Fehlbuchungen dieser Art gehören inzwischen zum Alltag bei den Banken. „Wir fordern zunächst von dem Internetanbieter, bei dem eingekauft wurde, die Belege an“, erläutert ein Mitarbeiter der Citibank. Daraus wird ersichtlich, ob der Name des Karteninhabers oder ein anderer Name angegeben wurde. „Die Belege geben wir an unsere Sicherheitsabteilung. Dort sitzen Spezialisten, die herausfinden können, von welchem Computer aus die Karte benutzt wurde.“

Wenn handfeste Ware bestellt worden ist, lässt sich über die Lieferadresse möglicherweise der Wohnort des Betrügers feststellen. Sehr oft werden aber reine Dienstleistungen im Internet eingekauft – überaus beliebt ist unter anderem das Absurfen gebührenpflichtiger Pornoseiten auf Kosten eines ahnungslosen Betrugsopfers. „Wir erstatten auf jeden Fall Anzeige“, sagt der Citibanker – in diesem Fall leider „gegen Unbekannt“.

In der Regel wird dem Kunden der Schaden auch dann ersetzt, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. Die Bank, von der die Kreditkarte ausgestellt worden ist, versucht dann das Geld bei der kontoführenden Bank des Internethändlers einzutreiben. Die nämlich wäre in der analogen Welt verpflichtet gewesen, die Personalien und die korrekte Unterschrift des Karteninhabers zu überprüfen.

Katharina Koufen

kkoufen@taz.de