Frist für Grundbuch-Einträge verlängert

Bonn (dpa) – Mit einer Gesetzesinitiative will der Bundesrat verhindern, dass Rechtsansprüche auf Grundstükke in den neuen Ländern verfallen. Die Länderkammer stimmte einem entsprechenden Antrag Berlins zu. In der DDR waren Nutzungs- und Mitbenutzungsrechte z. B. an Kleingärten häufig nicht ins Grundbuch eingetragen. Das müssen sie aber, wenn sie gelten sollen. Um das zu sichern, hatte der Gesetzgeber bereits eine Frist bis zum 31. 12. 1999 eingeräumt, die er jetzt bis zum 31. 12. 2001 verlängern will.