Bill Gates verliert Milliarden

■ Nach dem ersten Richterspruch im Kartellverfahren: Microsoft-Aktien fallen um 8,7 Prozent. Richter regt gütliche Einigung zwischen Software-Konzern und Regierung an

New York/Berlin (taz/rtr) –Die Aktienmärkte haben gestern auf die abgeschlossene erste Runde im Microsoft-Prozess reagiert. Im Computerhandel an der Frankfurter Börse sank der Kurs des wertvollsten Börsenunternehmens der Welt um etwa 8,7 Prozent – bei einem Wert von 500 Milliarden Dollar sind das weit über 40 Milliarden Dollar, knapp 80 Milliarden Mark. Ein Fünftel des Verlustes geht allein auf das Konto von Microsoft-Gründer und -Chef Bill Gates. Im ersten US-Handel vor der offiziellen Börseneröffnung sackte die Aktie um 7,5 Prozent.

Richter Thomas Jackson hatte am Freitag das Abschlusspapier der Beweisaufnahme in Sachen US-Kartellbehörde gegen Microsoft veröffentlicht. Darin warf er Microsoft vor, seine monopolartige Stellung auf dem Softwaremarkt für Personalcomputer zu nutzen, um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Neulinge hätten hohe Hürden zu überwinden, um ins Geschäft zu kommen. Innovationen zum Wohle der Konsumenten würden so verhindert und die Preise hoch gehalten.

Unklar bleibt weiterhin, welche Konsequenzen der Richter für Microsoft aus der Beweislage zieht. Möglich ist laut US-Juristen vieles - von der Beschränkung bei künftigen Investitionen in Firmenkäufe über die Veröffentlichung bisher geheimer Softwareprogrammzeilen bis zur Zerschlagung des ganzen Microsoft-Konzerns.

Richter Jackson soll unterdessen den Kontrahenten ein Treffen angeboten haben. Laut Wall Street Journal könnte das schon nächste Woche in seinen Räumen stattfinden. Dabei soll es nicht nur um den weiteren Fahrplan des Verfahrens gehen, sondern es soll eventuell der Weg für eine gütliche Einigung geebnet werden.

Wenn beide Seiten hart bleiben, kann das Verfahren noch lange dauern. Nach dem am Freitag präsentierten „Finding of Facts“ von Richter Jackson hört er nun noch einmal beide Parteien. Frühestens Ende Januar kommt dann sein Urteil. Dagegen kann Berufung eingelegt werden. Und der Berufungsspruch kann dann noch einmal vor dem Supreme Court, dem obersten Gericht der USA, angefochten werden.

Eigentlich müssten beide Seiten an einem Kompromiss interessiert sein. Denn Microsoft wird bei seinem Geschäftsgebaren durch den laufenden Kartellprozess gebremst. Und die Regierungen in Washington und den mit klagenden 19 Bundesstaaten wollen kein schwebendes Verfahren in der wichtigen Software- und Internetindustrie. Denn in einem sich schnell verändernden Multimediamarkt muss klar sein, was mit dem wichtigsten Konzern der Branche passiert. rem