Verurteilung wegen Mord an Lebensgefährtin

Wegen der Ermordung seiner 44-jährigen Lebensgefährtin ist ein 37-jähriger Kfz-Mechaniker gestern zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 35. Große Strafkammer des Landgerichts sah den Angeklagten überführt, sein Opfer misshandelt und ertränkt zu haben. Die Frau wurde nach der Rückkehr von einer Geburtstagsfeier ihres Bruders am 20. März 1999 vom Angeklagten in der gemeinsamen Wohnung in Tiergarten geschlagen, bis sie durch eine Schädelblutung sowie schwere Gesichts- und Rumpfverletzungen bewusstlos wurde. Anschließend wurde sie in der Badewanne ertränkt. Der Angeklagte machte im Prozess keine Angaben. Er ist mehrfach vorbestraft. Im Alter von 15 Jahren hatte er bereits ein 16-jähriges Mädchen gewürgt und vergewaltigt. dpa