Über den Altfall

GAL-Fraktionschefin Antje Möller hat angekündigt, in Hamburg auf Übergangsfristen für Flüchtlinge zu drängen, die wegen bürokratischer Klauseln nicht unter die gestern von der Innenministerkonferenz (IMK) verabschiedete Altfallregelung fallen könnten. Als Beispiel nannte sie Flüchtlinge, die bisher nicht arbeiten durften, was aber eine Voraussetzung für die Altfallregelung ist. Grundsätzlich bezeichnete sie die Einigung als „erfreulich“.

Die IMK hatte beschlossen, dass Familien ein Bleiberecht bekommen können, die vor Juli 1993 eingereist sind, sowie einzelne Flüchtlinge, die seit 1990 im Bundesgebiet leben – wenn sie keine Sozialhilfe beziehen, ausreichenden Wohnraum haben und nie straffällig waren. Zumindest für die rund 20.000 Menschen, die den Maßgabenkatalog erfüllen könnten, so Möller, sei der entwürdigende und entmutigende Zustand des perspektivlosen Lebens in Deutschland beendet. Die Regenbogen-Abgeordnete Susanne Uhl hingegen verurteilte die Altfallregelung als „Verhöhnung der Betroffenen“. Auch Anne Harms von der Beratungsstelle „Fluchtpunkt“ kritisierte insbesondere die Stichtagsregelung. Das sei eine „geschmacklose Menschenrechtslotterie“.

Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) hatte die Regelung in Görlitz mit verabschiedet. Er zeigte sich hoch zufrieden über das Ergebnis: „Die Arbeit hat sich gelohnt“. ee