Kick von der Opposition

■ Regenbogen bringt Gesetzentwurf der Umweltbehörde in die Bürgerschaft ein

Der Regenbogen will dem Senat bei der versprochenen Novellierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes auf die Sprünge helfen. Wie die Abgeordnete Heike Sudmann gestern ankündigte, will die Gruppe in der kommenden Woche einen Antrag in die Bürgerschaft einbringen. Mit Ausnahme eines Abschnitts, mit dem die Befugnisse von Rangern erweitert werden sollen, entspricht er einem Referentenentwurf der Umweltbehörde, der seit einem Dreivierteljahr zwischen den Senatsbehörden hin- und hergeschoben wird.

„Gute Ideen verdienen es, geklaut zu werden“, freute sich Umweltsenator Alexander Porschke (GAL). Sie verdienten es, „umgesetzt“ zu werden, konterte Sudmann. Wie die Naturschutzverbände BUND und Nabu fürchtet sie, die Verbesserung des seit 1981 geltenden Gesetzes könnte verschleppt werden, bis die Legislaturperiode vorbei ist.

Widerstände gibt es vor allem in der Wirtschafts- und in der Baubehörde, denn deren Klientel muss mit Einschränkungen rechnen: Die Privilegierung von Bauvorhaben im Hafen soll aufgehoben werden. Ausbau, Umgestaltung und Unterhaltung von Gewässern dort gelten bisher nicht als Eingriffe in Natur und Landschaft. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht für solche Ausnahmen Bedingungen vor, die das Hamburger Gesetz ignoriert.

Aufgehoben werden sollen auch Vorrechte der Landwirtschaft: Die Bauern sollen künftig auf die Ziele des Naturschutzes verpflichtet werden. Gleiches steht den Pächtern städtischer Flächen ins Haus. Außerdem sieht der Entwurf einen Katalog von Lebensräumen vor, die grundsätzlich geschützt sind, auch wenn sie nicht zu einem Naturschutzgebiet gehören, zum Beispiel Feldhecken und Sümpfe.

Die im Vergleich mit anderen Bundesländern geringen Klagemöglichkeiten der Naturschutzverbände sollen erweitert und die Landschaftsplanung um eine mittlere Ebene ergänzt werden. ExpertInnen erhoffen sich, dass das Landschaftsprogramm auf diese Weise leichter in die konkreten Vorgaben eines Grünordnungsplanes auf Quartiersebene übersetzt werden kann. Schließlich fordert der Antrag eine Übersicht über Eingriffe in die Natur und den Ausgleich dafür. Es soll zum Beispiel schon vorgekommen sein, dass ein Ausgleich für zwei Eingriffe herhalten musste. Gernot Knödler