Bürgerschaft: CDU-Beifall für Altfallregelung

Ein einziges Mal in dieser Legislaturperiode würde Christa Goetsch gerne „die Zeitung aufschlagen und lesen, dass Flüchtlingsfamilien in Hamburg eine Perspektive haben“. Und sie würde sich wünschen, dass Hamburg „nicht länger für Skandale im Umgang mit Flüchtlingen steht“. Deshalb plädierte die GAL-Abgeordnete gestern in der Bürgerschaft dafür, die neue Altfallregelung in Hamburg großzügig umzusetzen.

So dürften die Wohnverhältnisse, die Asylsuchenden für die Dauer ihres Verfahrens zugemutet werden, nicht plötzlich als unzureichend gelten, wenn sie ein Bleiberecht als Altfall beantragen. Könne jemand keinen Pass vorlegen, müsste die Innenbehörde berücksichtigen, dass viele Flüchtlinge sich nicht an die Konsulate ihrer Verfolgerstaaten wenden könnten. Und wer bisher keinen Job vorweisen könne, müsse eine Übergangsfrist zur Arbeitssuche bekommen. Goetsch bedankte sich gleichwohl bei Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD), dass die Altfallregelung überhaupt zustande kommen konnte.

Die Regenbogen-Abgeordnete Susanne Uhl tat das nicht. Sie warf den Innensenatoren vor, „leichtfertig mit der Hoffnung von Flüchtlingen zu spielen“. Jürgen Klimke (CDU) wies indes jegliche Kritik als „völlig unangemessen“ zurück; der Kompromiss, so seine Erwiderung auf die Forderung nach einer „großzügigen Umsetzung“, dürfe in Hamburg „nicht durchlöchert werden“. Darüber wird er sich wohl keine Sorgen machen müssen. Wrocklage entwarnte: „Die Altfallregelung stellt keine substantielle Änderung der Ausländer- und Asylpolitik dar.“ ee