Gleich viel Wohngeld für alle

Das neue Wohngeldgesetz bringt Leistungsverbesserungen für Mieter. Trotzdem lehnen die Bundesländer die Regelungen ab. Heute wird entschieden    ■ Von Rolf Lautenschläger

Berlin (taz) – Mit Verve hatte Bundesbauminister Reinhard Klimmt (SPD) noch in der vergangenen Woche für seine „Reform des Wohngeldgesetzes“ gekämpft. Das neue Gesetz, so der Minister bedeute „den Durchbruch nach 10 Jahren“. Mit ebenso viel Schwung wird der Bundesrat heute die Reform des „Sparkommissars der Wohngeldempfänger“ an die Wand fahren. Nicht nur die CDU-geführten Länder lehnen das Gesetz ab. Auch aus den Reihen der SPD-Länder bläst Klimmt der Wind ins Gesicht. Sie werfen der Regierung eine bloße Verlagerung der Budgets vor, die den Bund entlastet und den Städten und Gemeinden mehr Kosten aufbürdet. „Das lassen wir nicht durchgehen“, gab Heinz Schleußer, der nordrhein-westfälische SPD-Finanzminister, die Konfrontationslinie vor.

Richtig ist, dass die vom Bundestag im Rahmen des Sparpakets beschlossene Regelung keinen vollständigen Ausstieg des Bundes aus der Verantwortung für Wohngeldempfänger bedeutet. So sieht das Gesetz vor, Einkommensschwachen wie Auszubildenden und Rentnern mehr Geld zukommen zu lassen. Nach einer neuen Einkommenstabelle wird das so genannte „Tabellenwohngeld“ verteilt. Aus dem Gesamtbudget des Bundes von 4,1 Milliarden Mark können beispielsweise Geringverdienende 83 Mark mehr erhalten, kleine, leistungsschwache Haushalte fast 120 Mark mehr zum Mietzuschuss.

Zum anderen wird die Gruppe der Besserverdienenden weniger subventioniert. Durch die Absenkung der Eigenheimzulage um ein Drittel werden Mittel in Höhe von 1,4 Milliarden Mark frei, die in den Topf für das Tabellenwohngeld fließen. Mit dieser ersten „gesamtdeutschen Wohngeldreform“, sagte Klimmt, würden mehr Menschen als bisher entlastet. Außerdem werde verhindert, dass ostdeutsche Haushalte nach dem Ablauf der bisherigen Reglung ab Ende 2000 „abstürzen“. Allein 100.000 zusätzliche Wohngeldempfänger wird es ab 2000 in den neuen Länden geben.

Nur beim so genannten „pauschalisierten Wohngeld“, den Zuschüssen für Sozialhilfeempfänger, hat das Kabinett Einsparungen von 2,3 Milliarden Mark beschlossen. Diese Summe soll ab 2001 nun die Ländern und Kommunen übernehmen. Der Bundesanteil von 25 Prozent ginge zu Lasten der Länder (bisher ebenfalls 25 Prozent) und der Städte, die bis dato 50 Prozent zahlen. Zur Begründung sagte Klimmt: Das pauschalisierte Wohngeld sei in den letzten Jahren „viel stärker gestiegen als das Wohngeld für alle anderen Bürger“. Außerdem würden die Mehrkosten der Länder durch Beschlüsse zur Beamtenbesoldung wieder aufgefangen. „Dadurch werden die Länder gehörig einsparen“, so der Minister. Zugleich seinen für die spezifischen Wohngeldleistung diejenigen zuständig, „die auch die Sozialhilfe auszahlen“ – nämlich die Länder und Kommunen.

Der Bundesrat will der anteiligen Streichung beim pauschalisierten Wohngeld nicht folgen. Es gehe nicht an, dass sich der Bund „da rauszieht“, kritisiert Finanzminister Schleußer. Man unterstütze grundsätzlich die Konsolidierungspolitik, „aber die Verlagerung von Kosten ist kein Ausweg“.

Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und Berlins Bausenator Jürgen Klemann (CDU) hauen in die gleiche Kerbe. Die Reform des Wohngeldgesetzes sei zwar „akzeptabel“, erklärte Klemann. Zusätzliche Lasten „werden aber nicht akzeptiert“. Für Berlin etwa bedeute dies zusätzliche Kosten von 200 Millionen Mark. Klemann: „Ohne Gegenfinanzierung ist nichts zu machen.“

Während Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne) die Reform als „Leistungsverbesserung“ sieht und auf die Einsicht der Länder im Bundesrat hofft, geht Klimmt auf Konfrontation zu den Ländern. Eine Revision des Gesetzes dürfe es nicht geben. Lehnen die Länder ab, müsse der Vermittlungsausschuss angerufen werden.