Für frühen Feierabend-Fick

■ 2.257 Gewerkschafts-Einsprüche gegen Expo-Öffnungszeiten

Die Gewerkschaften wehren sich gegen verlängerte Ladenöffnungszeiten während der Expo. Der Einzelhandelsverband Nordsee Bremen hatte eine Verlängerung der werktäglichen Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr für die Zeit vom 15. Mai bis zum 15. November beantragt. Arbeits- und Sozialsenatorin Hilde Adolf (SPD) war diesem Begehren mit einer Allgemeinverfügung nachgekommen.

Gestern übergaben Vertreter der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) und der Gewerkschaft Handel, Banken, Versicherungen (HBV) der Senatorin 2.257 Widersprüche gegen die Ausnahmeregelung. Die Widersprüche hatten die Gewerkschafter innerhalb von drei Wochen mit Hilfe eines vorbereiteten Formulars unter den Beschäftigten im Bremer Einzelhandel gesammelt. Damit hat sich jeder zehnte in der Branche sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gegen die Sonderregelung gewehrt.

Nun ist es an der Behörde, die Widersprüche zu prüfen. Senatorin Adolf teilte jedoch bereits mit, dass Bremen und Bremerhaven als regionale Oberzentren den erwarteten Gästen aus aller Welt verlängerte Ladenöffnungszeiten bieten müssten. Die Gewerkschaften rechnen deshalb mit einem ablehnenden Bescheid. Dagegen könnten einzelne Arbeitnehmer dann vor Gericht ziehen. Und rechtlich, so Richard Schmid von der HBV, stehe die Verfügung auf dünnem Eis. Nach Paragraph 23 des Ladenschlussgesetzes sind Ausnahmeregelungen nur gestattet, wenn sie „im öffentlichen Interesse dringend nötig“ werden. In den vergangenen Jahren entschied das Oberlandesgericht bereits in zwei Fällen, dass das Land mit Ausnahmeregelungen gegen das Ladenschlussgesetz verstoßen habe. In der Expo-Stadt Hannover hatten die Beteiligten sich zunächst auf einen Kompromiss geeinigt, die Geschäfte bis 20.30 zu öffnen. Dessen ungeachtet verfügte auch die niedersächsische Landesregierung erweiterte Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr.

Die Gewerkschaften wittern hinter den Sonderregelungen einen Angriff auf das Ladenschlussgesetz. Sie kritisieren verlängerte Öffnungszeiten einerseits wegen der zusätzlichen Belastungen für die Beschäftigten und andererseits, weil sie die großen Handelshäuser bevorteile. Die kleinen Einzelhändler könnten den notwendigen Personalaufwand oft nicht finanzieren und würden daher noch stärker unter Druck geraten als ohnehin. Die Verlängerung leiste einer Konzentration im Einzelhandel Vorschub. not