Schwere Tortur für deutsche Ehefrau

■ Gambischer Ehemann soll kurz nach der Heirat ausreisen

Dorothea C. ist verzweifelt. Erst im August haben sie und ihr Mann Alio geheiratet. Doch jetzt will das Bremer Ausländeramt das frisch gebackene Ehepaar trennen. Der Gambier Alio C. hatte kürzlich eine entsprechende Aufforderung zur Ausreise erhalten. Schon Anfang letzter Woche sollte er beim Ausländeramt ein entsprechendes Flugticket vorgelegt haben – sonst werde man Abschiebemaßnahmen einleiten, hieß es. Ein Eilantrag von C.'s Anwältin dagegen ist vom Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. „Es steht kein Abschiebetermin fest, insofern haben wir noch Zeit“, heißt es dort. Ein Beschluss werde nächste Woche mitgeteilt. Im Bremer Ausländeramt sagt man unterdessen beruhigend: „Der Mann wird ja wiederkommen.“ Weil er aber einst als – mittlerweile abgelehnter – Asylbewerber eingereist war, habe er den falschen Aufenthaltsstatus. Deshalb müsse er das ordentliche Visumsverfahren bei der Deutschen Botschaft im Heimatland quasi nachholen.

Die Folgen dieser bürokratischen Vorgabe bereiten der Bremerin Dorothea C. unterdessen schwerste Probleme. Ihr Arzt spricht von Selbstmordgefahr. Dorothea C. selbst sagt: „Ich bin krank. Ich komme ohne meinen Mann nicht klar.“ Vor allem deshalb, so auch die Anwältin, sei es für den Ehemann unvorstellbar, seine Frau alleine zu lassen um die Behördenauflagen zu erfüllen.

Die Aufforderung zur Ausreise erreichte das Paar aus heiterem Himmel. Eigentlich hatte Alio C. nämlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. „Wir dachten, wir kriegen jetzt einen Stempel für drei Monate“, berichtet Dorothea C. vom letzten Besuch bei der Ausländerbehörde. Sie will, dass ihr Ehepartner bald mitverdienen kann. Mit ihrem Referendarinnengehalt alleine sei das Geld knapp. Statt des ersehnten Stempels aber erhielt Alio C. die Ausreiseaufforderung.

Die Anwältin des Paares ist empört darüber. Aus ihrer Sicht gibt es keinen Grund, dem Ehemann eine Aufenthaltserlaubnis zu verweigern. Ihr – vor Jahren unter Angabe falscher Personalien eingereister – Mandant habe zuletzt schließlich eine Duldung gehabt. Nach dem Gesetz bestehe ein Ausweisungsgrund nur dann, „wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind“. Dass Alio C. bei der Einreise falsche Personaldaten angab wie die Heiratspapiere belegen sei mittelbare Falschbeurkundung – aber nicht mehr. Dorothea C. sagt nur eins: „Sie wollen ihn treffen. Aber sie machen mich fertig.“

ede