Sudanesen sind in besorgniserregendem Zustand

■ Der Gesundheitszustand der hungerstreikenden Flüchtlinge auf dem Frankfurter Flughafen wird immer schlechter /Ärzte warnen vor lebensbedrohender Situation

Der Gesundheitszustand der neun sudanesischen Flüchtlinge, die sich seit einer Woche auf dem Frankfurter Flughafen im Hungerstreik befinden, hat sich nach Auskunft der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl weiter verschlechtert. Ein Arzt hat die Hungerstreikenden, die täglich nicht mehr als einen halben Liter Flüssigkeit zu sich nehmen, am Mittwoch abend untersucht und bei einem der unmittelbar von der Abschiebung bedrohten Flüchtlinge massive gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt. Der Flüchtling ist zur Zeit nicht flugtauglich. Auch der Zustand der acht anderen, die sich im Transitbereich des Flughafens aufhalten, sei besorgniserregend.Die Flüchtlinge wollen ihre unmittelbar drohende Abschiebung in den Sudan verhindern. Sie sind als „offensichtlich unbegründete“ Asylbewerber im verkürzten Flughafenasylverfahren abgelehnt worden. In einem Fall hat das Verwaltungsgericht Frankfurt die Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bestätigt.

Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl plädieren dafür, die Flüchtlinge in ein reguläres Asylverfahren aufzunehmen, weil – so amnesty international – im Sudan nicht nur jedwede politische Opposition zum herrschenden Regime verfolgt werde, sondern bereits jeder Versuch, über Menschenrechtsverletzungen zu berichten.

Am Mittwoch wurde bekannt, daß das Bonner Amt der Hohen Flüchtlingskommissarin der Vereinten Nation (UNHCR) im Falle eines in der vergangenen Woche abgeschobenen Sudanesen nachdrücklich von einer Abschiebung abgeraten hatte. Das Amt hatte auf den jüngsten Bericht des UN- Sonderberichterstatters hingewiesen, der eine systematische Folterpraxis im Sudan bestätigte. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen hatte hervorgehoben, daß „potentiell alle Kategorien und Schichten der Bevölkerung von Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Urheber betroffen sind“. Die Fälle der Sudanesen hat der UNHCR noch nicht abschließend geprüft.

„Aber nachdem, was wir bisher wissen, halten wir die Aufnahme eines ordentlichen Asylverfahrens für notwendig“, sagte Sprecher Stefan Telöken gegenüber des taz. Dazu ist eine Einreise in die Bundesrepublik nötig, die den Flüchtlingen bisher nicht gewährt worden ist. Der Sprecher des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndof, Wolfgang Weickhardt, hält die Entscheidung nach wie vor für richtig: „Wir haben unsere Aufgabe wahrgenommen, wie sie vom Gesetz vorgeschrieben wird.“ Karin Nink