Kritik an Däubler-Gmelin

■ Schwule und Lesben: Geplantes Homopartnerschaftsgesetz ungenügend

Berlin (taz) – Justizministerin Herta Däubler-Gmelin hat gestern am Rande des SPD-Parteitags angekündigt, den Gesetzentwurf zu homosexuellen Partnerschaften nicht mehr vor Weihnachten dem Bundestag zuzuleiten. Eigentlich sollte die parlamentarische Diskussion mit einem schlüssigen Gesetzeskonzept bis Ende des Herbstes beginnen. Däubler-Gmelin meinte nun, es gebe „Probleme beim Verfahren“. Konkret: Ihr Ministerium wolle das Gesetz in einen durch den (unionsmitdominierten) Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen und einen davon unberührten Teil aufsplitten.

Im ersten Schritt solle der Bundestag – neben einer Präambel, in der die Verfolgung und Diskriminierung Homosexueller eingestanden und bedauert werde – nur ein eheähnliches Rechtsinstitut verabschieden. Darin enthalten wären das Recht auf standesamtlichen Eintrag als Lebensgemeinschaft sowie einige Verbesserungen im Miet- und Versicherungsrecht. Davon abgespalten sollen mögliche finanzielle Folgerechte, etwa ein vergleichbares Ehegattensplitting, das Zeugnisverweigerungs- und das Erbschaftssteuerrecht.

Die Ministerin dementierte, die Koalitionäre hätten sich auf höchster Ebene darauf geeinigt, die Homoentdiskriminierung aus Furcht vor dem Furor der Union erst nach den Landtagswahlen Ende Mai im Bundestag zu beschließen.

Däubler-Gmelin ist mit dieser Verlautbarung massiv von Homoverbänden und vom rechtspolitischen Sprecher der Grünen, Beck, kritisiert worden. Die Ministerin habe ein mangelhaftes Gesetz vorbereitet. Die avisierte Änderung sei eine „Fortschreibung der Diskriminierung“, denn sie definiere nur Pflichten (zum Unterhalt des Partners), aber keine Rechte (Steuervorteile). Auch blieben ausländerrechtliche Fragen ungeklärt: Homosexuelle PartnerInnen ohne deutschen Pass dürfen, anders als in vergleichbar heterosexuellen Fällen, nicht ihreN deutschen LiebsteN heiraten. JaF‚/B‘

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