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: Abrechnen!

Nebenkosten jetzt bestimmen Von Achim Woens

Das Jahr 1999 endet und viele Abrechnungen über das Kalenderjahr 1998 sind noch nicht zugestellt. Viele Vermieter lassen aus oft unerfindlichen Gründen lange auf die Abrechnung warten. Dabei ist meist nicht ersichtlich, warum deren Erstellung so lange dauert. Denn in der Regel ergibt sich daraus eine Nachforderung zugunsten des Vermieters. Auch wenn das einen, wenn auch geringen Zinsvorteil für die Mieterlnnen mit sich bringt, ist die damit verbundene Unge-wissheit doch ärgerlich. Denn spätestens Ende Dezember 1999 muß die Nebenkostenabrechnung über das Kalenderjahr 1998 zugestellt sein.

Das Warten darauf kann frau/man allerdings verkürzen. Denn mit Eintritt der Abrechnungsreife (Beginn des 13. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode) gibt es ein Druckmittel. Liegt beispielsweise die Abrechnung über das Kalenderjahr 1998 Anfang Januar 2000 noch nicht vor, können die Vorauszahlungsbeträge sofort einbehalten werden. Dies ist dem Vermieter mitzuteilen. Allerdings müssen diese Beträge bei Vorlage der Abrechnung nachgezahlt werden. Für viele Vermieter ist dies eine deutliche Erinnerung, die Abrechnung nun endlich zu erstellen. Wenn beweisbar ist, dass der Vermieter die Abrechnung schon vor Eintritt der Abrechnungsreife erstellen konnte (wenn beispielsweise Nachbarlnnen bereits eine Abrechnung bekommen haben), so kann auch entsprechend früher Druck ausgeübt werden.

Neben, oder besser zusätzlich zur Einbehaltung der Vorauszahlungsbeträge gibt es natürlich auch die Möglichkeit, den Vermieter im Klagewege zur Abrechnung zu zwingen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn dieser dafür bekannt ist, dass eine einfache Erinnerung nicht reicht. Vor der Klage sollte allerdings eine beweisbare schriftliche Aufforderung zur Abrechnung als Einschreiben mit Rückschein erfolgen und eventuell die Mietezahlung um die Vorauszahlungsbeträge gekürzt sein.

Anders dagegen verhält es sich bei Sozialwohnungen. Hier ist ausdrücklich geregelt, dass der Vermieter auf seiner Nachzahlungsforderung sitzen bleibt, wenn er 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode noch nicht abgerechnet hat.

Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 31, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40