Schweinerei: Keine Chance auf Traumjob

■ Für Abou K. ist beim Hauptschulabschluss Endstation / Ausbilder fürchten Schweinefleischboykott

Fünf Bremer Betriebe suchen händeringend einen Kochlehrling. Auch über zwei Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres konnten sie ihre Lehrstellen nicht besetzen. Sie werden wohl vakant bleiben. Auch der 17-jährige Abou K. aus Lesum kann den Betrieben nicht helfen, obwohl er gern würde: Koch ist sein Traumberuf.

Abous Pech ist, dass er fünf Monate zu spät nach Deutschland eingereist ist. Wäre dem damals 15-Jährigen die Flucht vor dem Bürgerkrieg in Sierra Leone vor dem 16. Mai 1997 geglückt, sähe heute alles anders aus. Dann könnte das Arbeitsamt eine „Arbeitsmarktprüfung“ durchführen. Wenn sich dauerhaft niemand anders für den gleichen Job interessiert hätte, wäre ausnahmsweise eine beschränkte Arbeitserlaubnis für Abou möglich gewesen. Aber nach dem Stichtag gibt es keine Ausnahmen mehr. Vergebens hat der zurückhaltende Jugendliche in zwei Jahren Deutsch gelernt; vergebens parallel dazu einen Hauptschulabschluss mit guten Noten gemacht.

Seine letzte Hoffnung war die Fachschule für das Nahrungsmittelgewerbe. Die Schule bietet eine zweijährige Berufsvorbereitung an. Zwar ist das keine berufsqualifizierende Ausbildung, aber immerhin beinhaltet sie Praxisunterricht, unter anderem in der Küche. Und es wird kein Ausbildungsvertrag geschlossen. Also könnte Abou K. aufgenommen werden – könnte.

Die Schule verlangte zunächst einen Aufenthaltsnachweis. Das Ausländeramt zeigte sich bereit, die Duldung des Jugendlichen halbjährlich zu verlängern. Die Schule lehnte eine Aufnahme dennoch ab. Begründung: Als Moslem hätte Abou K. Schwierigkeiten mit Schweinefleisch, das in der Schule regelmäßig verarbeitet würde. „Kein Problem“, versicherte der junge Bewerber, aber Schulleiter Ottomar Bazak weiß es besser: „Wir kennen das. Am Anfang sagen das alle moslemischen Jugendlichen, aber nachher wollen sie das Schweinefleisch nicht anfassen. Unsere Erfahrungen sind da zu 100 Prozent negativ.“

Weitere Ablehnungsbegründungen wurden nachgeschoben: Ziel des Kurses sei die Vermittlung in eine Berufsausbildung. Wegen seines Rechtsstatus könne Abou K. das nicht erreichen und scheide daher für die Zulassung aus. Im Prospekt steht allerdings ausdrücklich, dass das zweite Jahr der Maßnahme für jene Schüler konzipiert ist, bei denen eine Vermittlung einfach nicht gelingt.

Wochen nach Beginn des Schuljahres teilt Schulleiter Bazak mit, inzwischen sei die Klasse voll und eine „Bevorzugung“ von Abou K. nicht zu rechtfertigen. Außerdem wirke er älter als 17 Jahre und deshalb müssten Probleme bei der Integration in den Klassenverband befürchtet werden. „Die Summe all dieser Gründe“ sei es, die eine Aufnahme unmöglich machten.

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