„Unvertretbare Härten“

■ Eingabenausschuss der Bürgerschaft erreicht Sonderregelung bei Kindervisa

Seit der Einführung des sogenannten Kindervisums drohte rund 80 ausländischen Kindern die Abschiebung aus Hamburg. Nun hat der Eingabenausschuss der Bürgerschaft ein Bleiberecht für sie erreicht. Gestern präsentierten Rolf Polle (SPD) und Mahmut Erdem (GAL) eine Arbeitsanweisung für die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde, die seit August in Kraft ist und den Kindern den Aufenthalt in Hamburg ermöglichen soll. „Die meisten werden dadurch bleiben können“, sagte Erdem. Für die übrigen, die auch nach der Arbeitsanweisung kein Visum bekommen, müsse man „eine Lösung suchen“.

Seit 1997 benötigen auch unter 16-Jährige aus den früheren Anwerbestaaten Türkei, Marokko, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung, das Kindervisum. Das aber wird nur erteilt, wenn mindestens ein Elternteil in Deutschland lebt oder andere Verwandte das Sorgerecht haben. Denjenigen, die bei den Großeltern oder der Tante wohnen, wird das Visum verweigert. „Das führte zu unvertretbaren Härten“, so Erdem.

Deshalb erarbeiteten die Obleute des Petitionsauschusses mit Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) die neue Richtlinie. Bleiben können danach die Kinder, die vor dem 15. Januar 1997 eingereist sind, deren Verwandte sich im gesicherten Aufenthalt befinden und für den Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz der Kinder sorgen können.

In die Diskussion gekommen war die Problematik über den Fall des türkischen Mädchens Basak, das hier bei ihren Großeltern lebt. Als ihr die Ausweisung drohte, hatte ihre Schule auf St. Pauli für das Bleiberecht des Mädchens gekämpft. Nach der neuen Richtlinie kann Basak in Hamburg bleiben. ee