Steuersparen GmbH & Co. KG

Reform der Unternehmenssteuer: Kleinfirmen sparen weniger

Die Unternehmen sollen durch verschiedene Steuersenkungen entlastet werden. Das betrifft einmal die größeren Unternehmen, also Kapitalgesellschaften, das heißt GmbHs und AGs. Für sie sinkt die Körperschaftssteuer von bisher 40 Prozent auf einbehaltene und 30 Prozent auf ausgeschüttete Gewinne auf künftig generell 25 Prozent. Die Kapitalgesellschaften zahlen außerdem auch weiterhin künftig eine Gewerbesteuer mit einem Satz zwischen 17 und 20 Prozent, haben also eine künftige Gesamtsteuerbelastung zwischen 42 und 45 Prozent. Zu den Kapitalgesellschaften zählen beispielsweise die großen Aktiengesellschaften in der Chemie- und Metallbranche.

Die meisten der rund 2,7 Millionen Unternehmen in Deutschland, nämlich fast 2,3 Millionen, sind jedoch keine Kapitalgesellschaften, sondern kleinere Personengesellschaften, also etwa offene Handelsgesellschaften (OHGs) oder KGs. Dazu gehören beispielsweise Handwerksbetriebe. Diese Personengesellschaften zahlen bislang Gewerbesteuer, und der oder die Inhaber zahlen zudem Einkommensteuer. Die Inhaber sollen jetzt die Wahl haben, ob sie sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen wollen oder eben wie bisher als Personengesellschaften. Im letzteren Fall aber erhalten sie die Möglichkeit, die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen. Damit würde bei fast keinem der kleinen und mittleren Unternehmen künftig noch eine Gewerbesteuer fällig, sondern faktisch nur noch die Einkommensteuer.

Allerdings profitieren von dieser Steuererleichterung jene Minibetriebe nicht, die bisher schon überhaupt keine Gewerbesteuer mehr zu zahlen haben: Es sind Kleinunternehmer, die im Jahr weniger als 48.000 Mark Gewinn verbuchen. Auch die Freiberufler, also etwa Arztpraxen, haben nichts von der neuen Erleichterung, weil sie bisher schon keine Gewerbesteuer, sondern nur Einkommensteuer zahlen. Diese Minibetriebe tröstet der Finanzminister: Schließlich profitierten sie von dem niedrigen Eingangssteuersatz für die Einkommensteuer und dem erhöhten Grundfreibetrag. Diese Absenkungen seien aber nur marginal, widerspricht die CDU/CSU-Bundestagfraktion. Und auch diese kleinen Betriebe müssten künftig zur Gegenfinanzierung der Steuerreform herhalten. Anlagegüter beispielsweise dürfen nach der Eichel-Reform künftig im ersten Jahr nur noch zu 20 und nicht mehr zu 30 Prozent abgeschrieben werden.

Barbara Dribbusch