Das Portrait
: Staatsanwalt auf der Flucht

Der im Oktober aus Guatemala geflüchtete Staatsanwalt Celvin Galindo lebt heute in Deutschland. Galindo war für die Ermittlungen im Fall des 1998 ermordeten Weihbischofs Juan Gerardi zuständig und hatte Verwicklungen des Militärs aufgedeckt. Jetzt hat er eine Forschungstätigkeit am Freiburger Max-Planck-Instititut für ausländisches und internationales Strafrecht aufgenommen.

Bischof Gerardi war im April 1998 in der Garage seines Hauses ermordet worden. Zwei Tage zuvor hatte er einen Untersuchungsbericht der katholischen Kirche vorgestellt, der die Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur anprangerte. Der mit dem Fall betraute Staatsanwalt verfolgte aber nur „unpolitische“ Spuren und musste den Fall unter internationalem Druck abgeben. Galindo, der den Fall anschließend übernahm, ermittelte nun auch gegen Verdächtige aus Militärkreisen.

Doch als er genug Belastungsmaterial beisammen hatte, legte er Anfang Oktober diesen Jahres den Fall nieder und verließ fluchtartig das Land. Zuvor waren er und seine Familie mehrfach massiv bedroht worden. Galindos Angaben zufolge wurde auch sein Telefon abgehört, so dass das Militär stets über den Stand der Ermittlungen unterrichtet war. In ersten Meldungen hieß es damals, dass Galindo in den USA politisches Asyl beantragen werde. Tatsächlich lebt der Ex-Staatsanwalt nun in Freiburg.

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung hat ihm ein einjähriges Stipendium gewährt, das ihm erlaubt, am Max-Planck-Institut eine Forschungsarbeit über die Justiz in seinem Heimatland zu schreiben. Auch das Auswärtige Amt hatte Galindos Flucht nach Deutschland politisch mitgetragen. Schließlich kam auch grünes Licht von der Freiburger Ausländerbehörde, die dem prominenten Flüchtling eine Aufenthaltsbefugnis erteilte. Dass Galindo nach Freiburg fand, ist kein Zufall. Die dortig ansässige Menschenrechtskommission von Anwaltverein und Richterbund kümmert sich intensiv um die Probleme der Justiz in Lateinamerika. „Wir müssen mithelfen, dass Menschenrechtsverletzungen in den betroffenen Ländern selbst geahndet werden“, betonte Rechtsanwalt Konstantin Thun. Ein Weltstrafgerichtshof oder die Justiz anderer Staaten könnten nur hilfsweise eingreifen. Deshalb beteiligen sich Freiburger Juristen immer wieder an internationalen Prozessbeobachtungen und helfen mutigen Juristen – notfalls auch bei der Flucht.

Christian Rath