Kindergeld, Sparpaket, Ökosteuer, Altersteilzeit etc.
: Was sich zum Jahreswechsel ändert (Teil 1)

Zum 1. Januar 2000 treten viele, viele Gesetzesänderungen in Kraft. Ein Überblick

Zum 1. Januar 2000 tritt das Familienförderungsgesetz in Kraft. Das Kindergeld wird für das erste und zweite Kind um je 20 auf 270 Mark monatlich erhöht. Zugleich wird ein neuer Betreuungsfreibetrag von 3.024 Mark für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eingeführt.

28 Milliarden Mark soll das so genannte Sparpaket bringen:– der Rentenanstieg wird auf die Inflationsrate von geschätzten 0,7 Prozent begrenzt;– die Beiträge der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitslose für Renten- und Pflegeversicherung werden an den tatsächlichen Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe gekoppelt;– der Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung wird gesenkt;– desgleichen der Zuschuss an die Künstlersozialkasse;– desgleichen der Zuschuss für die Alters- und Krankenversicherung der Bauern;– die Gasölbeihilfe für Landwirte wird abgebaut;– die Hilfen für Kornbrenner (Branntweinmonopol) eingeschränkt;– die Zivildienstdauer verringert sich von 13 auf 11 Monate;– die Bahn muss dem Bundesgrenzschutz mit 250 Millionen Mark jährlich die Hälfte der Kosten für Schutzaufgaben erstatten;– die Eigenheimzulage wird von 240.000/120.000 Mark (Verheiratete/Ledige) auf 160.000/80.000 Mark abgesenkt; diese Grenze erhöht sich je Kind um weitere 30.000 statt jetzt 10.000 Mark;– beim Unterhaltsvorschuss für Geschiedene reduziert der Bund seinen Anteil zu Lasten der Länder um 218 Millionen Mark;– die originäre Arbeitslosenhilfe wird gestrichen; der Bund spart eine Milliarde, die Kommunen müssen mit 500 bis 600 Millionen Mark höheren Sozialhilfeausgaben rechnen.

Die zum 1. April begonnene Ökosteuerreform wird in vier weiteren Stufen in den Jahren 2000 bis 2003 fortgesetzt:Zum 1. Januar steigt die Mineralölsteuer für Benzin und Dieselkraftstoff um weitere 6 Pfennig je Liter. Die gleichen Schritte folgen in den Jahren bis 2003. Darauf lasten jeweils 16 Prozent Mehrwertsteuer, was den Sprit in jeder Stufe tatsächlich um 7 Pfennig verteuert. Die Stromsteuer von 2 Pfennig je Kilowattstunde wird in vier Stufen um je 0,5 Pfennig erhöht, durch den Aufschlag der Mehrwertsteuer um 0,58 Pfennig.

Das Aufkommen aus der Ökosteuer bringt dem Bund im nächsten Jahr 5,1 Milliarden Mark und steigt bis 2003 auf 21,1 Milliarden. Die Mittel sollen zur Senkung des gesetzlichen Rentenbeitrags eingesetzt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung entwickeln sich in Ost und West unterschiedlich:– Im Westen steigt die Bemessungsgrenze von monatlich 8.500 auf 8.600 Mark. In den neuen Bundesländern fällt sie von 7.200 auf 7.100 Mark.– In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden die Kappungsgrenzen im Westen von 10.400 auf 10.600 Mark angehoben, im Osten von bislang 8.800 auf 8.700 Mark gesenkt.– Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt um 0,2 Punkte auf 19,3 Prozent.

Die Einkommens-Bemessungsgrenzen für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen in Westdeutschland von monatlich 6.375 auf 6.450 Mark. Sie sinken in Ostdeutschland von 5.400 auf 5.325 Mark.

Vom 1. Januar 2000 an können erstmals auch Teilzeitbeschäftigte in Altersteilzeit gehen. Bei der Wiederbesetzung der Stellen von Altersteilzeitern haben Arbeitgeber künftig größere Flexibilität: Sie können den neu eingestellten Mitarbeiter an anderer Stelle im Betrieb einsetzen, sie können aber auch einen Auszubildenden einstellen. Der Nachweis einer „Umsetzungskette“ wird nicht mehr gefordert.

Die Regelungen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sind überarbeitet worden:– Existenzgründer erhalten eine dreijährige Freistellung von der Sozialversicherungspflicht;– Selbstständige, die älter als 58 sind, können sich dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien lassen;– wer bereits am 31. Januar 1999 selbstständig war, kann seine Alterssicherung auch durch private Formen von Altersvorsorge – wie Wertpapier- oder Grundbesitz – nachweisen.

Zum 1. Januar müssen die Mineralölgesellschaften den Schwefelgehalt von Auto-Kraftstoffen zum Teil drastisch senken. Der bisherige Grenzwert von 500 ppm sinkt für Benzin auf 150 ppm und für Diesel auf 350 ppm. Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von unter 10 ppm dürfen Tankstellen künftig als „schwefelfrei“ bewerben.

Jedes nach dem Jahreswechsel in Deutschland neu zugelassene Auto muss die Abgasvorschrift nach der so genannten Euro-3-Norm erfüllen. Diese wurde schon bislang steuerlich gefördert, war aber nicht verbindlich vorgeschrieben.

Für parfümierte und gefärbte Lampenöle wird das seit Anfang 1999 geltende Verkaufsverbot verschärft. Künftig müssen weitere Sorten mit dem Hinweis gekennzeichnet werden: „Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“. Gefährliche Lampenöle dürfen nicht von privaten Endverbrauchern, sondern nur von gewerblichen Nutzern erworben werden.

Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz bleibt in Kraft: Für einen zügigen Ausbau von Straßen, Schienen- und Wasserwegen in den neuen Ländern wird für weitere fünf Jahre das beschleunigte Planungsverfahren, das Einspruchsverfahren einschränkt, verlängert. dpa

(Fortsetzung morgen)