Freispruch für Nikitin

Verratsvorwürfe gegen russischen Ex-Kapitän und Umweltschützer nicht verfassungsgemäß

Moskau (taz) – Die Anklage gegen den russischen Umweltschützer Alexander Nikitin ist nach fast vier Jahren fallen gelassen worden. Ein Petersburger Gericht entschied gestern, die gegen den Marinekapitän a. D. erhobenen Vorwürfe seien nicht mit dem russischen Grundgesetz vereinbar. Der Kläger, der russische Geheimdienst FSB, hatte dem 46-Jährigen den Verrat von Staatsgeheimnissen vorgeworfen.

In einer Studie für die norwegische Umweltorganisation Bellona hatte Nikitin auf die Verschmutzung des Weißen Meeres und der Barentssee durch nukleare Abfälle der russischen Marine aufmerksam gemacht. Geheime Verordnungen des Verteidigungsministeriums, auf die sich die Anklage berief, hätten dem Delinquenten nicht bekannt sein können, urteilte das Gericht. Ein Gesetz über „Staatsgeheimnisse“ wurde überhaupt erst nach Nikitins Festnahme erlassen.

„Die Anwendung dieser Verordnungen ist eine direkte Verletzung der Verfassung der Russischen Föderation“, hieß es in der Urteilsverkündung. „Dies ist eine gute Nachricht für Russland“, kommentierte Nikitin die Entscheidung. khd

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