Arbeitsamt macht Flüchtlingen das Bleiben schwer

Das Landesarbeitsamt verweigert Flüchtlingen die Arbeitserlaubnis und nimmt ihnen damit die Chance, ein Bleiberecht nach der neuen „Altfallregelung“ zu bekommen

Rechtsanwältin Schlagenhauf: „Andere Landesarbeitsämter machen keine Probleme. Die gibt es nur hier in Berlin.“

Die von der Innenministerkonferenz im November beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährig in der Bundesrepublik lebende abgelehnte Asylbewerber wird jetzt in Berlin noch weiter ausgehöhlt. Das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg verweigert selbst den wenigen Flüchtlingen, die bisher in Berlin arbeiten durften und deshalb nach dem Willen der Innenminister in den nächsten Tagen ein Bleiberecht bekommen müssten, die Arbeitserlaubnis. Ohne Arbeit erhalten die Flüchtlinge das in Aussicht gestellte Bleiberecht aber nicht.

Dies gilt zum Beispiel für den Angolaner D., der seit fünf Jahren bei einer Reinigungsfirma arbeitet. Das Arbeitsamt Nord verlängerte am 21. Dezember die Arbeitserlaubnis des Familienvaters nicht. Das Sozialgericht verpflichtete das Arbeitsamt zwei Tage später im Zuge einer einstweiligen Anordnung, ihm bis zu einer endgültigen Entscheidung eine Arbeitserlaubnis auszustellen.

Weil der Angolaner seit zehn Jahren in Deutschland lebe, durch jahrelange Arbeit seinen Integrationswillen zeige und auf absehbare Zeit nicht in das Bürgerkriegsland Angola zurückkehren könne, wäre es eine unzumutbare Härte, ihm die neuerliche Arbeitserlaubnis zu verweigern. Die Härte ergebe sich, so der Richter, gerade daraus, dass ihm das Bleiberecht, das die Innenministerkonferenz gerade beschlossen habe, ohne Arbeit entgehe.

Das Arbeitsamt befolgte den Gerichtsentscheid nicht, sondern legte Widerspruch dagegen ein. Bis zu einer Gerichtsentscheidung bleibt der Angolaner damit ohne Arbeitserlaubnis. Ob ihm sein Arbeitgeber, die Firma Gegenbauer, bis dahin einen Arbeitsplatz reserviert, war rund um die Feiertage nicht in Erfahrung zu bringen.

Die Entscheidung des Arbeitsamt Nord wird auch das Landesarbeitsamt gedeckt. „Wir sehen zwar, dass sich Betroffene in einem Zirkelschluss befinden, wenn sie ohne Arbeit kein Aufenthaltsrecht und ohne Aufenthaltsrecht keine Arbeitserlaubnis erhalten,“ sagte Sprecherin Cornelie Schlegel gegenüber der taz. „Doch daraus können wir keine Härte ableiten.“ Der Gesetzgeber sei verpflichtet, einen Ausweg aus dem Zirkelschluss zu finden, und nicht das Amt, so Schlegel. „Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest, auch wenn sie eine andere ist als die der Gerichte.“

Nach Einschätzung der Anwältin des Angolaners, Petra Schlagenhauf, ist ihr Mandant kein Einzelfall. „Ich kenne eine Reihe von Gerichtsentscheiden aus jüngsten Tagen, in denen Berliner Arbeitsämter mit dieser Auffassung unterlagen.“ Die Fachlitaratur enthalte, so Schlagenhauf, ausschließlich solche Entscheide aus Berlin. Das spräche dafür, dass andere Landesarbeitsämter hier keine Probleme machen würden. Schlagenhauf: „Mir ist es unverständlich, warum das Landesarbeitsamt an der Auffassung festhält, mit der es vor Gericht mehrfach Schiffsbruch erlitten hat.“ Das Amt ist als Teil der Bundesanstalt für Arbeit und als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seinen Entscheidungen weitgehend autonom. Der Berliner Senat ist ihm gegenüber nicht weisungsberechtigt.

Die Härtefallregelung der Innenministerkonferenz war von Berlins Ausländerbeauftragter Barbara John (CDU), vom SPD-Bundesparteitag und von den Berliner Oppositionsparteien Bündnisgrüne und PDS als völlig unzureichend kritisiert worden. John hatte bereits im Dezember gegenüber der taz Nachbesserungen gefordert, weil die Regelung nicht denjenigen helfe, die nicht in ihre Heimat zurückkehren könnten. Betroffeneninitaitiven rechneten damit, dass in Berlin ohnehin nur 30 Familien durch die neue Regelung Aussicht auf ein Bleiberecht hätten. Marina Mai